Hauseingangstür in Mehrfamilienhäusern

Darf die Hauseingangstür in Mehrfamilienhäusern nachts verschlossen werden?

Der Treppenraum ist (aus Sicht der Feuerwehr) ein relativ sicherer Bereich, sofern er bestimmungsgemäß genutzt wird (zum Beispiel keine Gegenstände abgestellt werden).

Die durch das Aufschließen der Tür entstehende Verzögerung beim Verlassen des Gebäudes (auch im Notfall) kann zugemutet werden, da jeder Wohnungsmieter und -eigentümer einen Hausschlüssel besitzt und über ausreichende Ortskenntnis verfügt.

Das Verschließen der Hauseingangstür während der Nachtstunden ist also zulässig. Im übrigen vermindert eine nachts verschlossene Hauseingangstür das Risiko einer Brandstiftung und erhöht somit Ihre Sicherheit.

Aus rechtlicher Sicht ist der Vermieter oder Hauseigentümer allerdings verpflichtet, seine Mieter darauf hinzuweisen, dass die Hauseingangstür in der Zeit von
22 bis 6 Uhr abzuschließen ist, wenn sich Störungen durch Dritte anderweitig nicht vermeiden lassen.

Rechtliche Grundlagen:

  • BGB § 535, Satz 1
  • Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Februar 1987, Az. 64 S 422 / 86

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Stand: 17.02.2012

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