Hausordnung
Mit dem Zutritt zum räumlichen Geltungsbereich der Hausordnung beziehungsweise mit dem Abschluss eines Nutzungsvertrages erteilen die Nutzer und Besucher der RWE-Halle ihre in die Geltung der nachstehend abgedruckten Hausordnung. Diese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der RWE-Halle und den dazugehörigen Außenanlagen.
Kontext
Stand: 16.11.2011





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