Hebesatzsatzung 2013

Satzung vom 19. Dezember 2012
über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern
der
Stadt Mülheim an der Ruhr im Haushaltsjahr 2013
(Hebesatzsatzung 2013) 

(Veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr
Nr. 41 vom 31. Dezember 2012)

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685) in Verbindung mit § 25 Grundsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes zur Reform
des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des
§ 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592), hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am
19. Dezember 2012 folgende Hebesatzsatzung beschlossen: 

 

§ 1  

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
                                                                                  265 von Hundert

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                          560 von Hundert

2. Gewerbesteuer                                                       480 von Hundert


§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

 

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Stand: 02.01.2013

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