Heimaufsicht

Senioren in einem RaumDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht im Sozialamt der Stadt Mülheim an der Ruhr sind AnsprechpartnerInnen zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in Nordrhein-Westfalen.

Das Gesetz betrifft vollstationäre Betreuungseinrichtungen (Alten- und Pflegeheime), Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen.

Nach dem Zweck des Wohn-und Teilhabegesetzes hat die Heimaufsicht insbesondere die Aufgabe, die Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Dies geschieht durch regelmäßige Kontrollen der Einrichtungen auf der Basis des landesweit einheitlichen Rahmenprüfkatalogs zur Überwachung von Betreuungseinrichtungen.

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Stand: 14.11.2011

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