Herbstlaub: Der einen Freud – des anderen Leid!

Jetzt ist es wieder soweit: Die Blätter haben sich verfärbt; viele sind bereits abgefallen und erinnern uns daran, dass auch die übrigen bald folgen werden. Doch wohin mit all dem Laub?

Gänzlich abzuraten ist von Laubsaugern, deren Gebrauch mittlerweile sogar zeitlich reglementiert wurde, so das Umweltamt der Stadt. Vor allem auf unversiegelten Flächen saugen diese mobilen Gartenhelfer auf dem Boden und in der bodennahen Krautschicht Kleintiere wie Insekten und Spinnen auf und töten sie. Darüber hinaus gehen wertvolle Pflanzensamen verloren. Die Folge: Flora und Fauna verarmen! Schon einfache Maßnahmen können dazu beitragen, die Natur nicht unnötig zu beeinträchtigen. Wer das Laub nicht einfach liegen lassen möchte, sollte zumindest auf den Laubsauger verzichten und den herbstlichen Blättersegen mit einem Laubrechen abfegen. Unter Bäume und Sträucher verteilt oder 10-15 cm hoch auf Beete aufgeschichtet bietet das Laub einen ausgezeichneten Schutz vor den anstehenden winterlichen Temperaturen. Hiervon profitieren nicht nur die Pflanzen. Auch zahlreichen Tieren dient das Laub als Unterschlupf und Schutz vor der Kälte. Einfache Laubhaufen erfüllen ebenfalls diesen Zweck. Das Verbrennen von Laub und sonstigen Grünabfällen ist seit dem 1. Mai 2000 verboten! Verboten ist seither gleichfalls, Laub, Rasenschnitt etc. über den Restabfallbehälter zu entsorgen.

Sinnvoll verwertet wird das Laub hingegen auch auf dem eigenen Kompost. Anstelle oder ergänzend zum Mulchen und Kompostieren bieten Stadt und MEG weitere Möglichkeiten der Laub- bzw. Grünabfall-Verwertung an.

Informationen hierzu gibt es bei der

MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH

SZE Service-Zentrum Entsorgung

Pilgerstraße 25

45473 Mülheim an der Ruhr

Zentrale Tel.: 02 08 / 99 66 0-0

Das Amt für Umweltschutz macht darauf aufmerksam, dass Gehwege von den Eigentümern der angrenzenden Grund-stücke zu reinigen sind, auch vom Blattwerk. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Laub von städtischen Bäumen, angrenzendem Wald oder vom Nachbarn handelt. Keines-falls sollte dieses Laub auf die Straße gefegt, sondern (wie oben beschrieben) verwandt werden. Auch die Stadt ist bemüht, die Straßen, Wege und Plätze, für die sie verant-wortlich ist, zügig im Rahmen ihrer Möglichkeiten von Laub zu säubern. Es ist aber nicht möglich, sofort jeden Blatt-abfall zu beseitigen, wirbt das Umweltamt um Verständnis.

Kontakt


Stand: 26.10.2005

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