Hier: Wichtige Hinweise zur OB-Stichwahl am 6. April

In der Sitzung des Wahlausschusses am 24. März 2003 wurde aufgrund des Ergebnisses der Wahl zum Oberbürgermeister vom 23. März 2003 das Erfordernis einer Stichwahl festgestellt.
Die Stichwahl findet am 6. April 2003 zwischen Dagmar Mühlenfeld (SPD) und Prof. Dr. Bernhard Leidinger (CDU) statt.

Die Wahllokale sind am Wahltag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet.

Wahlberechtigung
Die Wahl findet auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses zur Hauptwahl vom 23. 3.2003 statt.

Wahlberechtigt ist, wer am Tag der Hauptwahl
- Deutscher oder EU-Bürger war,
- das 16. Lebensjahr vollendet hatte,
- seit dem 23.12.2002 in Mülheim an der Ruhr seinen Hauptwohnsitz hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen war.

Stimmabgabe im Wahlraum
Jede oder jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist.
Die Wahlräume der jeweiligen Stimmbezirke sind zur Stichwahl selbstverständlich die selben Räumlichkeiten wie zur vorangegangenen Hauptwahl.
Jede Wählerin oder Wähler sollte die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Stichwahl mitbringen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, reicht auch der amtliche Personalausweis oder der Reisepass aus. Dieser muss dann an Stelle der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal unbedingt vorgezeigt werden.



Briefwahl
Das Briefwahlbüro (Rathaus, Raum 111, 1. Etage) ist zur Stichwahl noch bis zum 4.4.2003 geöffnet.

Öffnungszeiten
Mo., Di., Fr. 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mi. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. (04.04.) 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Briefwahlanträge können schriftlich (per Brief oder Telefax) oder mündlich, jedoch nicht fernmündlich, bis zum 04.04.2003, 18.00 Uhr, gestellt werden.
Eine Antragstellung per e-Mail oder über das Internet ist ebenfalls aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Der Wahlbrief ist mit dem im verschlossenen Wahlumschlag befindlichen Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen, Rathaus, Zimmer 111, abgegeben werden.

Diejenigen Wahlberechtigten, die zur Hauptwahl an der Briefwahl teilgenommen haben können zur Stichwahl selbstverständlich am Wahltag auch im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Da hier in diesen Fällen die Wahlbenachrichtigungen wegen der Beantragung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt vorliegen, müssen die Wahlberechtigten ihren Personalausweis oder den Reisepass in dem für sie zuständigen Wahllokal unbedingt vorzeigen.


Informationen zum bisherigen Wahlverlauf finden Sie hier.


Kontakt


Stand: 03.04.2003

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