Hilfen in besonderen Lebenslagen
Hilfe in besonderen Lebenslagen wird gewährt, wenn der Hilfesuchende einen besonderen Bedarf hat und ihm und seinen Angehörigen und/oder dem Lebenspartner die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen oder Vermögen nach Festlegung einer individuellen Einkommensgrenze nicht zuzumuten ist.
Solche Hilfen sind:
- Hilfe zur Pflege (in und außerhalb von Heimen)
- Eingliederungshilfe (in und außerhalb von Heimen)
- Krankenhilfe (in und außerhalb von Heimen)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen
Kontakt
Stand: 18.08.2011













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