Hilfen in besonderen Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen wird gewährt, wenn der Hilfesuchende einen besonderen Bedarf hat und ihm und seinen Angehörigen und/oder dem Lebenspartner die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen oder Vermögen nach Festlegung einer individuellen Einkommensgrenze nicht zuzumuten ist.

Solche Hilfen sind:

  • Hilfe zur Pflege (in und außerhalb von Heimen)
  • Eingliederungshilfe (in und außerhalb von Heimen)
  • Krankenhilfe (in und außerhalb von Heimen)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen

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Stand: 18.08.2011

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