Hilfeplankonferenz
Zentrale Aufgabe der Hilfeplankonferenz ist die Zusammenführung der regionalen Fachkompetenz zur Förderung einer personenzentrierten und qualitätsgesicherten Hilfeleistung für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII, die nicht selbständig oder ohne fremde Hilfe leben können und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigen.
Das Gesundheitsamt organisiert unter Moderation und Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) seit Anfang 2004 im monatlichen Turnus die Hilfeplankonferenz (HPK) für die Stadt Mülheim an der Ruhr.
Die Hilfeplankonferenz Mülheim an der Ruhr ist unterteilt in einen Fachbereich für Menschen mit einer Suchterkrankung und/oder einer psychischen Erkrankung und in ein Gremium für Menschen mit einer geistigen Behinderung und tagt jeweils am
- zweiten und bei Bedarf auch am vierten Dienstag im Monat zwischen 10.00 Uhr und 11.30 Uhr (Menschen mit einer geistigen Behinderung)
- und zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr (Menschen mit einer psychischen Behinderung oder/oder Suchterkrankung) im Gesundheitsamt.
WICHTIG: Anträge zu Eingliederungshilfen werden im örtlichen Sozialamt oder Gesundheitsamt der Stadt Mülheim eingereicht. Weiterhin sollte ggfs. ein Sozialhilfegrundantrag beim örtlichen Sozialamt gestellt sein.
Die Zuständigkeit für diesen Bereich der Eingliederungshilfe wurde vom örtlichen Sozialhilfeträger zum Landschaftsverband Rheinland (LVR) verlagert. Zusätzlich wurde die bisherige Pauschalfinanzierung im Betreuten Wohnen durch ein Fachleistungsstundensystem abgelöst. Zur Feststellung des individuellen Hilfebedarfs wurde ein personenzentriertes Hilfeplanverfahren eingeführt. Gegenstand der Hilfeplankonferenz sind grundsätzlich alle individuellen Hilfepläne aus Mülheim an der Ruhr, mit denen Eingliederungshilfen erstmalig beantragt oder fortgesetzt werden sollen.
Ständige Teilnehmer der HPK sind Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), des örtlichen Sozialamtes, des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes und der Leistungserbringer aus dem psychosozialen Versorgungsbereich. Die beteiligten Institutionen entsenden ihre Teilnehmer und Teilnehmerinnen in die HPK und autorisieren sie zu verbindlichen Abstimmungen gemäß den Zielen und Aufgaben der Eingliederungshilfe. Die Fachleute aus der Region beraten, nach Möglichkeit gemeinsam mit dem oder der Betroffenen im Einzelfall,
- welche Hilfen in welchem Umfang erforderlich sin,
- wer die Hilfe erbringen soll und
- wo die Hilfe erbracht werden soll.
Die Hilfeplankonferenz bietet eine transparente Beschlussfassung über den individuellen Hilfebedarf und verfolgt das Ziel, dass Menschen mit Behinderung die für sie erforderlichen Hilfen an ihrem Lebensort erhalten.
Die HPK nimmt auf der Grundlage der Vorstellung und evtl. weiterer vorgetragener Informationen fachlich Stellung zu den vorgeschlagenen Maßnahmen. Da die sozialhilferechtliche Prüfung in der Regel vorab stattgefunden hat, kann auf dieser Grundlage am Ende der Beratung der Hilfeplankonferenz über die beantragte Leistung verbindlich entschieden werden.
Der Sozialpsychiatrische Dienst und die Geschäftsstelle der HPK ist Koordinations- und Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Hilfeplanverfahren und der Hilfeplankonferenz.
Hier erhalten sie weitere Informationen zum LVR (Landschaftsverband Rheinland) und können das Hilfeplanformular nach entsprechender Anmeldung öffnen.
Stand: 24. März 2011
Kontakt
Stand: 14.09.2011













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