Hinweisbeschilderung auf Gewerbebetrieb

Wenn Sie auf Ihren Gewerbebetrieb hinweisen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung

Grundsätzlich ist die Erteilung einer Genehmigung für die Aufstellung von Firmenhinweisen nur möglich, wenn Ihr Betrieb außerhalb eines Stadtteilzentrums oder eines Gewerbegebietes liegt.

Bitte beachten Sie, dass höchstens eine Anzahl von insgesamt vier Schildern genehmigt werden kann und dass die Schilder nur an Straßen angebracht werden können, die in der Straßenbaulast der Stadt Mülheim an der Ruhr liegen. Hinweisbeschilderungen auf Landes-, Bundesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten sind nicht erlaubt. Hierzu müssen Sie sich an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Planungs- und Baucenter Ruhr wenden.

Den Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie herunterladen (siehe Kontext), ausdrucken und ausgefüllt entweder als Fax (0208 / 455 3293) oder auf dem Postweg an folgende Postadresse zusenden:

Ordnungsamt, Straßenverkehrsrechtliche Abteilung, Heinrich-Melzer-Straße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr.

Die Gebühr setzt sich zusammen aus Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren. Die Verwaltungsgebühr beträgt in der Regel 11,00 EURO.
Die Sondernutzungsgebühren für die Hinweisbeschilderung belaufen sich auf 1,00 EURO pro Tag und Schild, das heißt auf insgesamt 365,00 EURO jährlich pro Schild.


Allgemeine Informationen zu Sondernutzungen finden Sie auch unter Sondernutzung und in der Sondernutzungssatzung.

Kontakt

Kontext


Stand: 13.07.2011

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