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Hinweise zur Verlängerung der Pflegeerlaubnis
Gemäß SGB VIII § 43
Der Antrag ist vollständig und unterschrieben mit nachfolgenden Unterlagen bis vier Wochen vor Ablauf der gültigen Pflegeerlaubnis einzureichen:
- ein pädagogisches Kurzkonzept über die Bildungs- und Erziehungsarbeit (Aufgaben, Inhalte, Zielsetzung)
- Nachweis der Qualifizierung für Tagespflegepersonen (160 Stunden) oder Anerkennungsurkunde der Erzieherinnenausbildung sowie den Nachweis der Qualifizierung (80 Stunden) (nur wenn diese Unterlagen noch nicht eingereicht wurden)
- Nachweise von Fortbildung/Weiterqualifikationen
(ab 2010 pro Jahr 12 bis 15 Stunden, siehe KiBiz § 11) und - von allen im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren:
- polizeiliches erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach
§ 30 a Abs. 2 BZRG (ein Anschreiben zur Beantragung des gebührenpflichtigen, erweiterten Führungszeugnisses ist in der Servicestelle erhältlich) - ärztliche Atteste über den derzeitigen Gesundheitszustand
(physisch und psychisch als Tagespflegeperson geeignet)
Vor der Verlängerung der Pflegeerlaubnis ist ein erneuter Hausbesuch erforderlich, daher bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Sofern die Qualifizierung durch öffentliche Mittel finanziert wurde, besteht zukünftig die Verpflichtung, mindestens ein Kind ausschließlich zu den Pflegesätzen des Amtes für Kinder, Jugend und Schule zu betreuen.
Den Antrag finden Sie im Kontext.
Die erwähnten Gesetzestexte können Sie im Kontext als PDF-Dateien einsehen.
Kontakt
Kontext
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz) § 11 Fortbildung und Evaluierung (Dateigröße: 19 KB/-typ: pdf)
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz) § 4 Kindertagespflege (Dateigröße: 22 KB/-typ: pdf)
- SGB VIII § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege (Dateigröße: 22 KB/-typ: pdf)
Stand: 21.03.2012











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