Identitätsbescheinigung
Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs).
Durch wiederholte Fortschreibung der Flurstücksdaten im Liegenschaftskataster kann es dadurch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen etwa tatsächlich von einem Recht betroffen sind.
Solche Fragen werden im Amt für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung geklärt und durch eine (kostenpflichtige) Identitätsbescheinigung bestätigt.
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Stand: 07.05.2012













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