Archiv-Beitrag vom 08.02.2013Illegale Verkaufsveranstaltung "vereitelt"!

Archiv-Beitrag vom 08.02.2013Illegale Verkaufsveranstaltung "vereitelt"!

"Unsichere Bürger" können sich an die Stadt wenden

Senioren aufgepasst bei illegalen VerkaufsveranstaltungenWie der Presse immer mal wieder zu entnehmen ist, werden gezielt und persönlich Senioren zu sogenannten "Geburtstags- oder Neujahrsfeiern" eingeladen. Gelockt wird mit kostenlosem Essen, Präsentkörben, Geldgeschenken und Kaffeeautomaten.
Dass es sich dabei um reine Verkaufsveranstaltungen (Wanderlager) handelt, mit dem einzigen Ziel, Senioren Geld aus der Tasche zu ziehen, geht aus den Einladungen natürlich nicht hervor.
Die Veranstalter versuchen vor allem ältere, gutgläubige Menschen mit Gesundheitsprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen angeblich nicht freiverkäuflichen Medikamenten zu völlig überhöhten Preisen übers Ohr zu hauen.
Da aus der persönlich formulierten Einladung weder Adresse noch Name des unseriösen Veranstalters hervorgehen, ist es hinterher für die "Opfer" dieser Betrügereien unmöglich, gegen den Veranstalter wegen seiner Geschäftspraktiken vorzugehen.

So sollte Ende Januar 2013 im Restaurant "Zur Post" in Mülheim-Heißen eine solche illegale Verkaufsveranstaltung stattfinden.
Aufgrund des rechtzeitigen Hinweises einer Mülheimer Bürgerin hatte das Mülheimer Ordnungsamt daraufhin die Möglichkeit, tätig zu werden. In Zusammenarbeit mit dem Gastwirt konnte die beim Ordnungsamt nicht angemeldete und daher nicht genehmigte Veranstaltung verhindert werden.

Zwar waren die angereisten Senioren, die sich auf einen netten Vormittag gefreut hatten, enttäuscht. Sie zeigten aber durchaus Verständnis, dass solch dubiosen Verkaufsveranstaltungen Einhalt geboten werden muss.

Seriöse Verkaufsveranstaltungen werden beim Ordnungsamt vom Veranstalter spätestens zwei Wochen vorher angemeldet und genehmigt. Der Absender ist mit vollständiger Adresse, Vor- und Nachnamen der Firma angegeben. Es wird klar und deutlich auf die Produkte hingewiesen, die gekauft oder bestellt werden können. Diese Veranstalter werben in der Regel auch nicht mit Geschenken, Gewinnen oder Verlosungen.

Hinweise aus der Bürgerschaft erbeten

Sollten seitens der Bürger oder auch betroffener Gastwirte Unklarheiten bestehen, ob die angekündigte Verkaufsveranstaltung von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, kann man sich vorab telefonisch im Gewerbeamt unter den Telefonnummern 0208 / 455 - 3288 oder 455 - 3237 sowie bei der Bürgeragentur unter 455 - 1644 erkundigen.

Das Ordnungsamt benötigt aber Hinweise auf diese Veranstaltungen aus der Bürgerschaft (persönliche Einladungsschreiben, Postwurfsendungen etc.), damit rechtzeitig eingegriffen werden kann und es sich in dieser Veranstalter-Szene herumspricht, dass Mülheim kein gutes "Pflaster" für solche Betrügereien ist.

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Stand: 08.02.2013

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