Immissionsschutz
Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen, die durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, elektromagnetische Felder, Licht und ähnliche Einwirkungen verursacht werden. Dabei fallen unter den Begriff »Umwelt« Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter.
Es gibt laut Bundesimmissionsschutzgesetz vier Aufgabenbereiche:
- gebietsbezogener Immissionsschutz (z.B. durch die Aufstellung von Lärmminderungs- oder Luftreinhalteplänen, also auf einen bestimmten Raum bezogen)
- verkehrsbezogener Immissionsschutz (z.B. bei der Neuplanung oder wesentlichen Änderung von Verkehrswegen wie Straßen oder Schienen)
- anlagenbezogener Immissionsschutz (z.B. bei der Genehmigung oder Änderung von Industrieanlagen)
- produktbezogener Immissionsschutz (z.B. durch Festlegung der Schadstoffgehalte in Heizöl oder Dieselkraftstoffen)
Der Schwerpunkt des kommunalen Umweltschutzes in Mülheim liegt zurzeit in den Bereichen Lärmschutz und Luftreinhaltung.
Stand: 10.01.2012














[schließen]
Bookmarken bei