Immunisierung gegen Tollwut

Der letzten Tollwutfälle in Nordrhein-Westfalen sind im Juni 2001 (im Ennepe-Ruhr Kreis sechs Fälle und im Kreis Mettmann zwei Fälle) aufgetreten. Die Tollwutimpfung ist – laut Bezirksregierung - mindestens drei Jahre über den letzten Tollwutfall hinaus festzusetzen. Aus diesem Grund ist es daher erforderlich, die Immunisierung gegen die Tollwut der Füchse gemäß der Tollwutverordnung auch im Herbst 2004 durchzuführen. Da das Impfgebiet mindestens eine Fläche von 5000 km² umfassen muss, werden auch Gebiete beködert, in denen seit längerer Zeit keine Tollwut aufgetreten ist, wie in Mülheim an der Ruhr. Die Handauslage der Impfköder erfolgt in der Zeit vom 18. September bis 3. Oktober 2004 durch die Jagdpächter.

Bei Kontakt mit Ködern durch Haustiere ist die fachkundige Auskunftsstelle das Veterinäramt, bei Kontakt mit Ködern durch Menschen ist die fachkundige Auskunftsstelle das Gesundheitsamt.


Sollten z. B. Hunde mit den Ködern in Kontakt kommen, ist das Veterinäramt zu Rate zu ziehen. Tel.-Nr.: 455-3801, Fax-Nr.: 455-3899, e-mail-adresse: Dr.Michael.Berger@stadt-mh.de.


Bei Kontakt von Menschen mit den Ködern ist das Gesundheitsamt zu unterrichten. Tel.-Nr.: 455-5300, Fax-Nr.: 455-585399.


Weiter Informationen unter 4 55 38 00, Veterinäramt der Stadt.


Kontakt


Stand: 10.09.2004

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