Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
Das hiesige Veterinäramt weist darauf hin, dass auch dieses Jahr alle Schafe, Ziegen und Rinder gegen das BTV-8-Virus verpflichtend zu impfen sind. Ausgenommen von der Impfpflicht sind lediglich Mastrinder in Stallhaltung. Mutter -und Ammenkühe sowie ihre Nachzucht können nur im Einzelfall nach eingereichtem Antrag im hiesigen Veterinäramt von der Impfung befreit werden. Freigetestete Rinder sind weiterhin von Impfung befreit.
Nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen benötigen Ziegen ebenso wie Rinder eine Grundimmunisierung aus zwei Impfungen im Abstand von 21 - 28 Tagen.
Die Impfkampagne soll bis Mitte April 2009 abgeschlossen sein. Genauere Informationen bezüglich des Ablaufs der Impfung liefert Ihnen Ihr behandelnder Tierarzt.
Kontakt
Stand: 10.02.2009







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