In der City: Radfahrer gefährden sich und ihre Mitbürger

Bei Schwerpunktkontrollen im fußläufigen Bereich der Innenstadt hat der City-Dienst des Ordnungsamtes im Zusammenwirken mit der Polizei in dieser Woche eine Schwerpunktaktion durchgeführt: Mit zehn Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes und drei Polizeibeamten kontrollierte der Ordnungsdienst am vergangenen Dienstag in der Vormittagsstunden schwerpunktmäßig die Fußgängerzone in der Innenstadt. Dabei kam es zu folgenden Ahndungen: für 37 festgestellte Verstöße wurde ein Verwarnungsgeld kassiert – im Einzelnen war dies ein unangeleinter Hund, zwei widerrechtlich dort fahrende Fahrzeuge und 34 verbotswidrigerweise in der Innenstadt fahrende Radfahrer. In der Zeit zwischen 9 Uhr und 18 Uhr ist das Radeln in der Fußgängerzone nicht gestattet – aus Sicherheitsgründen. Von den Passanten und Anliegern in der Innenstadt wurde die Schwerpunktkontrolle überwiegend als "notwendig und positiv" bewertet. Um auch in Zukunft unfallträchtige Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern zu vermeiden, werden weitere Schwerpunktkontrollen stattfinden – die nächste in der kommenden Woche!

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Stand: 16.06.2005

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