Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges

Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erstmals zum Straßenverkehr zulassen wollen und
- in Mülheim an der Ruhr wohnen oder
- hier ein Gewerbe angemeldet haben
wenden Sie sich dazu bitte an das Bürgeramt.

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeug-Steuern (gegenüber dem Finanzamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen / Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr) im Rückstand sind.

Unterlagen

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers bzw. Prokuristen
  • Zulassungsbescheinigung II oder sog. "EU-Übereinstimmungsbescheinigung (auch: COC-Bescheinigung)
  • Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB- Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft) 
  • Halten Sie auch eine Bankverbindung eines inländischen Girokontos bereit für die obligatorische Einzugsermächtigung (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter eine formlose, schriftliche Vollmacht von Ihnen und Ihren Personalausweis oder Reisepass; Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch diese weiteren Hinweise zur Vollmacht
Gebühren

Gebühren

26,30 EUR Grundgebühr

ggf. zuzüglich

10,20 EUR Wunschkennzeichen
2,60 EUR Vorabreservierung

Fremdkosten:
ca. 15,00 EUR pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl

Kontakt

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Stand: 26.07.2010

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