Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erstmals zum Straßenverkehr zulassen wollen und
- in Mülheim an der Ruhr wohnen oder
- hier ein Gewerbe angemeldet haben
wenden Sie sich dazu bitte an das Bürgeramt.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeug-Steuern (gegenüber dem Finanzamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen / Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr) im Rückstand sind.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers bzw. Prokuristen
- Zulassungsbescheinigung II oder sog. "EU-Übereinstimmungsbescheinigung (auch: COC-Bescheinigung)
- Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB- Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft)
- Halten Sie auch eine Bankverbindung eines inländischen Girokontos bereit für die obligatorische Einzugsermächtigung (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter eine formlose, schriftliche Vollmacht von Ihnen und Ihren Personalausweis oder Reisepass; Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch diese weiteren Hinweise zur Vollmacht.
Gebühren
26,30 EUR Grundgebühr
ggf. zuzüglich
10,20 EUR Wunschkennzeichen
2,60 EUR Vorabreservierung
Fremdkosten:
ca. 15,00 EUR pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 26.07.2010









