Futtermittelüberwachung ist Verbraucher*innenschutz

Futtermittelüberwachung ist Verbraucher*innenschutz

Schweinenase schaut durch einen Bretterzaun. Nutztiere, Tierhaltung, Landwirtschaft. - Pixabay

Die Futtermittelüberwachung ist Europaweit einheitlich geregelt und wird durch das Futtermittelgesetz, die Futtermittelverordnung und weitere Gesetze in nationales Recht umgesetzt.

Wer wird überwacht?

  • Futtermittelherstellungsbetriebe
  • Vertriebsunternehmen (Handel, Importierende, Genossenschaften)
  • Tierhaltende

Was wird untersucht?

  • Einzelfuttermittel, wie Getreide, Extraktionsschrote oder Mineralstoffe
  • Mischfuttermittel aus mehreren Einzelfuttermitteln
  • Zusatzstoffe, wie Spurenelemente, Vitamine, Leistungsförderer oder Kokkzidiostatika
  • Vormischungen von Zusatzstoffen zur Einmischung in Mischfuttermittel

Was wird kontrolliert?

  • Ordnungsgemäße Kennzeichnung
  • Deklarierte Komponenten, deren Anteil und Qualität
  • Gehalte an Energie und Inhaltsstoffen, wie Rohprotein, Stärke, Calcium, Phosphor
  • Gehalte an Zusatzstoffen
  • Gehalte an unerwünschten Stoffen, wie Mykotoxine, Schwermetalle, Dioxine, Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • Vorhandensein verbotener Stoffe, wie Tiermehl, Kot oder Klärschlamm
  • Vorhandensein nicht mehr zugelassener Stoffe

Datenschutzhinweise des Veterinäramtes

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO). Auf Anforderung übersenden wir Ihnen diese auch per Post.

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Stand: 17.02.2023

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