Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hände eines alten Menschen, eine Hand dreht zwei 1-Euro-Geldstücke in der anderen Hand um. Senioren, Seniorinnen, Altersarmut, Rente - Pixabay

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden seit dem 1. Januar 2005 nach den Regelungen des Vierten Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.

Anspruchsberechtigt sind die Personen, die die Altersgrenze (65 +) erreicht haben oder über 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Eine dauerhaft volle Erwerbsminderung besteht, wenn man wegen einer Krankheit oder einer Behinderung außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, und es nicht wahrscheinlich ist, dass diese Erwerbsminderung behoben werden kann. Die Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung erfolgt ausschließlich durch die gesetzliche Trägerin der Rentenversicherung.

Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen zählen kraft Gesetz zu den dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen.

Dagegen ist bei Menschen mit Behinderungen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einer Grundsicherungsberechtigung noch nicht auszugehen, solange sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden (§ 1 Satz 2 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - SGB VI).  

Die Grundsicherung richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall, ist antragsabhängig und entspricht ihrer Höhe nach im Wesentlichen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.

Es erfolgt:

  • Kein Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder beziehungsweise Eltern wenn diese über weniger als 100.000,- Euro Jahreseinkommen verfügen
  • Keine Pflicht zum Kostenersatz durch Erbende

Für ausländische Mitbürger*innen bestehen besondere Vorschriften. Es wird gebeten, im Einzelfall die zuständigen Sachbearbeitenden zu befragen.

Sie erreichen das Team der Abteilung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Gebäude Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr.

Öffnungszeiten

Zurzeit nur nach Terminvereinbarung

Ansprechpersonen

Teamleiterin: Jessica Warmann, Telefon 455-5076, Raum 25

Bezirk:   Telefon Raum
Stadtmitte N. N. 455-3521 221
Altstadt I

 

Freia ter Smitten

 

 

 

455-5070

 

 

 

220

 

 

Altstadt II Angela Keller 455-5047 226
Styrum Nadine Neumann 455-5785 228
Dümpten Axel Reissig 455-5791   23
Heißen, Menden-Holthausen N.N. 455-5770 224
Saarn, Broich Claudia Jansen 455-5094 226
Speldorf Martina Scholl 455-5066 130
Sonderbereich Ukraine Dustin Michalik 455-5039 221

Teamleiterin Sandra Spiegelberg, Telefon 455-5037, Raum 425

Grundsicherung für behinderte Menschen in Werkstätten

Buchstabe A - K Anke Castor 455-5065 423
Buchstabe L - Z Susanne Ruhnke 455-5082 423

Grundsicherung für Personen in Besonderen Wohnformen

Buchstabe A - Z Kyra Sontacki 455-5087 426

Grundsicherung für Personen im Betreuten Wohnen

Buchstabe A - P Claudia Bohnes 455-5077 421
Buchstabe Q - Z Nicole Klose 455-5061 421


Grundsicherung, Casemanagement für Personen unter 65 Jahre

  • Altstadt, Stadtmitte, Broich, Heißen, Menden, Holthausen
    Marianne Steinhoff, Telefon: 455-5095, Raum 32
  • Styrum, Dümpten, Saarn, Speldorf
    Kumaran Jeyaranjan, Telefon: 455-5043, Raum 32

Fachkraft Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche außerhalb von Einrichtungen

  • Andrea Reuschel, Telefon: 455-5781, Raum 31
  • Marie-Sophie Jungkurth, Telefon: 455-5922, Raum 31
  • SG 96 - Antje Poets, Telefon: 455-5084, Raum 432
  • SG 80 - Sarah Kukasch, Telefon: 455-5097, Raum 426

Bestattungskosten nach § 74 SGB XII

  • Nicole Klose, Telefon: 455-5061 

Kontakt


Stand: 07.07.2023

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