Eingliederungsleistungen

Eingliederungsleistungen

Sie können durch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit unterstützt werden. Vorraussetzung ist, dass Sie erwerbsfähig sind und die Leistungen zur Arbeitsmarktintegration notwendig sind. Ziel aller Leistungen ist es, die Hilfebedürftigkeit zu beenden beziehungsweise zu verringern.

Als vermittlungsunterstützende Leistungen können unter anderem folgende Formen erbracht werden:

Darüber hinaus sind weitere Fördermöglichkeiten durch die folgenden Eingliederungsleistungen gegeben:

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie durch Ihren Casemanager. Dieser entscheidet auch über die Notwendigkeit und Erbringung der jeweiligen Leistung. Grundsätzlich muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, bevor die Kosten entstehen.

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Stand: 01.07.2015

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