Wohnsitz anmelden (Zuzug nach Mülheim an der Ruhr)

Wenn Sie nach Mülheim an der Ruhr umgezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, hier anmelden.

Die Anmeldung muss nach dem Meldegesetz innerhalb von sieben Tagen nach dem Umzug im Bürgeramt erfolgt sein.

Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied ist dazu ebenso erforderlich wie die Vorlage aller Ausweisdokumente (Personalausweise), Kinderausweise bzw. die Geburtsurkunde der Kinder. Ehegatten benötigen keine Vollmacht. Volljährige mitziehende Kinder müssen eine Vollmacht ausstellen.

Voraussetzung für die Bearbeitung im Bürgeramt ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Ausländische Mitbürger wenden sich bitte an das Ausländeramt.

Hinweis:

Bitte denken Sie daran, Ihre Fahrzeugpapiere, falls Sie ein Fahrzeug haben, nach einem Umzug entsprechend ändern zu lassen. Dies können Sie nach der Ummeldung im Bürgeramt gleich miterledigen. Hier erfahren Sie mehr Informationen.

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • Personalausweis (falls nicht vorhanden: Reisepass)
Formulare

Formulare

Sie haben auch die Möglichkeit, das Anmeldeformular am Ende dieses Beitrages als pdf-Datei auszudrucken und es bereits zu Hause auszufüllen. Hierzu benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader. 

Wichtiger Hinweis: Eine Bestätigung der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers sowie eine Abmeldebestätigung der bisherigen Meldebehörde ist nicht mehr erforderlich.

Gebühren

Gebühren

Gebühren entstehen nicht

Kontakt

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Kontext


Stand: 16.12.2009

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