Nach "Ela": Alles zu den Sturmfolgen

Nach "Ela": Alles zu den Sturmfolgen

Spendenkonto: Neue Bäume für Mülheim

IBAN: DE78 3625 0000 0300 0001 00
BIC: SPMHDE3EXXX
Kassenzeichen 9900 0000 02329
Stichwort: Bäume für Mülheim

Logo zur Spendenaktion Neue Bäume für Mülheim
Baumabfälle/Grünschnitt
Baumfällungen
Baumpflanzungen
Chronik der Ereignisse (10. Juni bis 23. Juli)
Fällgenehmigungen
Friedhöfe
Haftung
Hilfsfonds der Landesregierung
Meldungen von Schäden
Radwege/RuhrtalRadweg
Sperrungen


Baumabfälle/Grünschnitt

Nach dem Sturmtief sind vor allem viele Baumabfälle und Grünschnitt angefallen. Sowohl im öffentlichen Straßenraum, als auch im privaten Bereich.
Privatanlieferer, die ihre Baumabfälle bei der MEG abliefern wollen: Hier wird nur Holz von natürlichen Bäumen und kein Sperrmüll oder andere Abfälle aus Sturmschäden, wie kaputte Gartenhäuser angenommen! Der Recyclinghof an der Pilgerstraße 25 nimmt auch Sperrmüll, Grünschnitt und andere Abfälle an.
Für Rückfragen steht der MEG-Bürgerservice unter der Telefonnummer 99 66 0-255 gerne zur Verfügung.

Nochmaliger Hinweis: Das sogenannte Bruchholz ist für den Verkauf nicht geeignet, da die Formate, die verschiedenen Sorten, der Zustand in wirtschaftlicher Hinsicht „Abfall“ ist.

Es gibt keine offizielle Freigabe zum Einsammeln von Bruchholz und städtischen Bäumen aus dem öffentlichen Straßenraum. Wenn Bürger dies doch tun, geschieht dies auf eigene Gefahr.

 

Baumfällungen

Sturm "Ela" hat die Bäume besonders schwer getroffen – sowohl in den Wäldern als auch in den Grünanlagen (Friedhöfen, Parks und Spielplätzen) und auf den Straßen. Viele sind umgestürzt, noch mehr sind aber in den Baumkronen schwer beschädigt. Das ist auch jetzt noch sehr gefährlich, auch wenn man dies manchmal nicht sehen kann.

Auch wir bedauern die Bäumfällungen natürlich sehr, denn der Verlust von Bäumen verändert das Stadtbild nachhaltig. Wir versichern, dass aktuell nur Bäume entfernt werden, die durch den Sturm zum Beispiel irreparable Kronenschäden, Zwieselrisse oder zerstörte Kronen aufweisen und daher leider nicht mehr stand- und bruchsicher sind.

Deshalb müssen auch die abgebrochenen Äste insbesondere an Straßenbäumen entfernt werden. Die Aufräumarbeiten werden in den nächsten Monaten systematisch durchgeführt. Die Koordinierung wird vom Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen übernommen, das heißt sie beauftragen externe Unternehmen, die aufräumen, sägen, fällen, häckseln und klettern. "All diese Arbeiten können wir schon in sturmfreien Zeiten mit unseren 19 Mitarbeitern alleine nicht stemmen. Zu den fünf Fremdfirmen aus dem Gartenbau sind weitere sechs mit Kräften im Einsatz, die zum Teil aus ganz Deutschland rekrutiert werden mussten, wie zum Beispiel die 45 Baumkletterer. Alle zusammen sind zurzeit unterwegs mit 12 Hubsteigern, diversen Fällbaggern, Ladekränen, LKW und Großhäckslern", erklärt Amtsleiterin Sylvia Waage.

Für dieses Gerät wird Platz benötigt, parkende Fahrzeuge stören da leider häufig. Die Arbeiten müssen zu unser aller Sicherheit aber unbedingt gemacht werden. Deshalb müssen wir in vielen Straßen an einzelnen Tagen absolute Parkverbote aussprechen.

Wann und wo dies genau sein wird und welche Arbeiten erfolgen kann nicht konkret genannt werden. Das liegt auch daran, dass immer etwas Neues gefunden wird - auch in den Straßenbereichen die bereits abgeschlossen waren. Somit gilt, die Gefahrenabwehr hat nach wie vor oberste Priorität!

Für die anstehenden Fäll- und Pflegearbeiten werden Park- und Halteverbote in den betroffenen Straßen eingerichtet, die tageweise andauern. Näheres erfahren Sie im KommunikationsCenter unter 455-0 oder in der Bürgeragentur unter 455-1644.

 

Baumpflanzungen

Nach und nach wird nun mit der Wiederaufforstung des Baumbestandes begonnen. Die Stadt bittet um Verständnis, dass die Aufstellung eines Planes, in welchen Zeiträumen und an welchen Orten mit einer Wiederaufforstung begonnen werden kann, erst nach Abschluss der Schadenbeseitigung erfolgen wird. Erste Lücken sollen aber so schnell wie möglich geschlossen werden.

Die Bürger sollen an Konzepten zur Wiederaufforstung beteiligt werden. „Ein solches Ausmaß an Schäden nach einem Unwetter hat die Stadt noch nie erlebt, es bedarf völlig neuer Konzepte für die Wiederaufforstung. An diesen Konzepten möchten wir die Mülheimer Bürgerschaft gerne beteiligen. Dies soll nach Beendigung der Aufräumarbeiten mit den Bürgerinnen und Bürgern quartiersbezogene durchgeführt werden - ähnlich wie beim Charrette-Verfahren“, erklärt Peter Vermeulen, Dezernent für Umwelt, Planen und Bauen. Dies wird jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen wird. „Wir informieren regelmäßig über weitere Schritte.“ Alle Informationen sind auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite http://baeumefuer.muelheim-ruhr.de zu finden. Dort finden Sie außerdem alle Informationen zur Spendenaktion "Neue Bäume für Mülheim".

 

Chronik der Ereignisse

Was bisher geschah! Einen Überblick über die bisherigen Ereignisse und von der Stadt getroffenen Maßnahmen erhalten Sie in unserem Beitrag "Unwetterfolgen".

Dort erfahren Sie alles rund um die Einsätze der Feuerwehr, die Schließung und Öffnung der Kitas und Schulen, der Gefahrenabwehrmaßnahmen - nach welchen Prioritäten - und vieles mehr im "Krisenzeitraum" vom ersten Tag, dem 10. Juni bis zum 23. Juli 2014. Darüber hinaus finden Sie hier Bilder, die Ihnen einen Eindruck vom Ausmaß der Schäden geben.

Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld und NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft statteten den Einsatzkräften und Bürgern in den ersten Tagen nach dem Unwetter einen Besuch ab, um sich persönlich vor Ort einen Überblick über die Schadenslagen zu verschaffen. Hier finden Sie Bilder vom Unwetter und dem Besuch der OB bei den Einsatzkräften, Verletzten und beim Krisenstab und Infos zum Besuch der Ministerpräsidentin.

 

Fällgenehmigungen

Für die Fällung von privaten, nach Baumschutzsatzung geschützten Bäumen, bedarf es zwingend einer vorherigen schriftlichen Fällgenehmigung. Baumfällungen können formlos per versenden oder schriftlich an die Untere Landschaftsbehörde, Wolfgang Persy, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr beantragt werden. Als Beleg der akuten Unfallgefahr sind Fotos beizufügen. Informationen hierzu erhalten Sie auch über das KommunikationsCenter unter 455-0.

 

Friedhöfe

Alle Friedhöfe sind wieder geöffnet.

Kirchliche Friedhöfe stehen in privater Trägerschaft und daher in eigener Verantwortung. Bei Fragen dort, bitten wir die Bürger sich an die jeweiligen freien Träger zu wenden.
Bei Fragen zu städtischen Friedhöfen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.

Hinweis: Die Stadt Mülheim an der Ruhr haftet nicht für Schäden durch von städtischen Bäumen fallende Äste oder Bäume, die wegen eines Sturmes abgebrochen sind. Diese Rechtslage gilt auch für Schäden auf Friedhöfen, zum Beispiel für umgestürzte Grabmäler (siehe auch Beitrag Haftung).

 

Haftung

Sturmschäden entstehen durch höhere Gewalt; sie beruhen auf Gegebenheiten und Gewalten der Natur und werden nicht durch menschliches Handeln verursacht. Es gibt also keinen Verursacher, der für die Schäden haftbar gemacht werden kann. Somit haftet die Stadt Mülheim an der Ruhr nicht für Schäden durch von städtischen Bäumen fallende Äste oder Bäume, die wegen eines Sturmes abgebrochen sind. Diese Rechtslage gilt auch für Schäden auf Friedhöfen zum Beispiel für umgestürzte Grabmäler.

Die Stadt bittet geschädigte Bürger und Bürgerinnen, die zum Beispiel über eine Gebäude- und/oder Autokaskoversicherung verfügen, sich mit dieser in Verbindung zu setzen. Gegebenenfalls ersetzt diese den Schaden. Falls nicht, wird man in diesem Fall dieses Mal für den Schaden selbst aufkommen müssen.

Für Waldbesitzer:
Der Landesbetrieb Forst und Wald NRW hat eine Information zu den bisher häufigsten Fragen rund um Verkehrssicherungspflicht und Haftung herausgebracht.

 

Hilfsfonds der Landesregierung

Die Landesregierung NRW hat eine Unterstützung der von dem Unwetter am schwersten betroffenen Kommunen, insbesondere auch zur Ersatzpflanzung von Park- und Stadtbäumen zugesagt (siehe Erlass vom 18. Juli 2014).
Gemäß Kabinettsbeschluss vom 26. August 2014 wurden nun die Rahmenbedingungen der Unterstützungsleistung zur Bewältigung der Schäden von Orkan "Ela" festgelegt.

Zum Erlass der Landesregierung NRW vom 27. August 2014 und Erlass vom 18. Juli 2014 "Programm Bürgerbäume".

Mülheim erhält aus dem Hilfsfonds der Landesregierung knapp 3,1 Millionen Euro.

 

Meldungen von Schäden

Anlaufstelle für weitere Informationen oder Meldungen ist das KommunikationsCenter unter der Rufnummer 455-0 oder die Bürgeragentur unter 455-1644.

Bitte nur in Notfällen die Feuerwehr 112 oder Polizei 110 rufen!

 

Radwege/RuhrtalRadweg

Die Aufräumarbeiten auf den Radwegen der Route der Industriekultur per Rad und weiteren Radwegen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) laufen weiter auf Hochtouren.
Viele Abschnitte sind mittlerweile geräumt und auch wieder verkehrssicher zu befahren. Trotzdem gibt es noch Abschnitte, die noch nicht abschließend gepüft und verkehrssicher sind - auch solche, die nicht vom RVR unterhalten und gepflegt werden.
Gefahrenbäume an den Seitenrändern sowie abgebrochene Äste müssen zum Teil noch entfernt werden und stellen noch eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänger dar! In den nächsten Tagen und Wochen können noch weitere Baumschnitte und Fällungen erforderlich sein.
Der RVR ermittelt regelmäßig den aktuellen Stand der Arbeiten, welche Radwege weiter gesperrt bleiben und welche Strecken - mit gebotener Vorsicht - wieder befahrbar sind.

Eine aktuelle Übersicht über die Sperrungen auf den Radwegen hat der RVR unter www.metropoleruhr.de zusammengestellt.

 

Sperrungen

Grünflächen/Spielpätze
Für das Betreten und Befahren waren die öffentlichen Grünflächen bis zum 15. September 2014 laut Allgemeinverfügung gesperrt. Die Sicherungsarbeiten in den vom Grünflächenamt betreuten Grünanlagen sind so weit vorangeschritten, dass dieses allgemeine Betretungsverbot nicht verlängert werden musste. Obwohl die Aufräumarbeiten das Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen noch länger beschäftigen werden, sind hier die konkreten Gefahren ausgeräumt.

Die Spielplätze in den Waldgebieten, z. B. Hochfelder Straße (klein und groß) und Dennekamp in der Bezirksvertretung 3, sind noch gesperrt. Alle anderen Spielplätze in der BV 3 (Mintard, Saarn, Selbeck und Speldorf) sind wieder geöffnet.

Radwege
Der RVR ermittelt regelmäßig den aktuellen Stand der Arbeiten, welche Radwege weiter gesperrt bleiben und welche Strecken - mit gebotener Vorsicht - wieder befahrbar sind.

Eine aktuelle Übersicht über die Sperrungen auf den Radwegen hat der RVR unter www.metropoleruhr.de zusammengestellt.

Ruhrstrand
Der Ruhrstrand unterhalb der Mendener Brücke ist wegen des Sturms, wie alle anderen Waldgebiete, offiziell gesperrt!
Eine Alternative zum Grillen und Sonnenbaden bietet das Naturbad Styrum.

Weitere Infos über die PIA-Stadtdienste unter 848570.

Wald
Das Betreten der Wälder im Ruhrgebiet ist weiterhin stark eingeschränkt; die Aufräumarbeiten dauern vorraussichtlich noch bis 2015.
Das Regionalforstamt Ruhrgebiet hat daher die Sperrung des Waldes bis zum 12. Januar 2015, 24 Uhr angeordnet.
Zur Pressemeldung des Regionalforstamtes Ruhrgebiet.

In den vergangenen Monaten konnten bereits viele Wege von umgekippten Bäumen. starken Ästen oder Kronenteilen freigeräumt werden.
In diesen Waldgebieten ist das Betreten auf den Waldwegen wieder erlaubt. In Mülheim zum Beispiel der Waldbereich "Saarner Damm" sowie "Wiese Witthausbusch".
Zur Ordnungsbehördlichen Verfügung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW.

Daneben hat das Regionalforstamt Ruhrgebiet auf Antrag der Oberförsterei eine Befreiung von den Bestimmungen in der oben genannten Ordnungsbehördlichen Verfügung zur Gefahrenabwehr am 1. September 2014 für die Bereiche des Stadtwaldes "Holthauser Höfe" und "Frombergswäldchen" erteilt.
Zum Befreiungsbescheid des Landesbetriebes Wald und Holz NRW.
(Die Kartenausschnitte sind Bestandteil dieses Bescheids).

Auch kleinräumig können das Ausmaß der Schäden oder der Fortschritt der Aufräumarbeiten stark variieren. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können deshalb beim Forstamt weitere Einschränkungen des Waldbetretungsrechtes beantragen.

Witthausbusch
Der Landesbetrieb Wald und Holz hat den oberen Bereich im Witthausbusch mit der großen Wiese wieder freigegeben. Damit kann der Arche Park und auch der Spielplatz wieder betreten und besucht werden. Weiterhin gesperrt bleibt der übrige Waldbereich.

http://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/media/Dokumente/Recht_Erlasse/Waldsperrungen/OBV-5-1div.pdf

Kontakt


Stand: 02.05.2023

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