Indirekteinleitung: Genehmigungsverfahren

Im Rahmen dieser Genehmigungsverfahren nach §§ 58(2), 59 LWG (Landeswassergesetz) sind in der Regel folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung erforderlich:

  • formloser Antrag
  • amtlicher Lageplan (1:1000)
  • Entwässerungsplan (1:100)
  • Beschreibung der Abwasserentstehung
  • Beschreibung der Abwasserbehandlungsanlage
  • Angabe von Art und Menge der eingesetzten Stoffe
  • Angabe der anfallenden Abwassermenge

Im Einzelfall sind zusätzliche Antragsunterlagen erforderlich. Für Rückfragen stehen die MitarbeiterInnen der Unteren Wasserbehörde gerne zur Verfügung.

Für folgende Bereiche gibt es Antragsvordrucke, die Sie hier herunterladen und ausdrucken können:

 

Gebühren

Gebühren

Für die Genehmigung wird eine Mindestgebühr von 100,- Euro erhoben, abhängig von der Abwassermenge und vom Prüfungsaufwand.

 

Kontakt

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Stand: 24.05.2012

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