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Indirekteinleitung: Genehmigungsverfahren
Im Rahmen dieser Genehmigungsverfahren nach §§ 58(2), 59 LWG (Landeswassergesetz) sind in der Regel folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung erforderlich:
- formloser Antrag
- amtlicher Lageplan (1:1000)
- Entwässerungsplan (1:100)
- Beschreibung der Abwasserentstehung
- Beschreibung der Abwasserbehandlungsanlage
- Angabe von Art und Menge der eingesetzten Stoffe
- Angabe der anfallenden Abwassermenge
Im Einzelfall sind zusätzliche Antragsunterlagen erforderlich. Für Rückfragen stehen die MitarbeiterInnen der Unteren Wasserbehörde gerne zur Verfügung.
Für folgende Bereiche gibt es Antragsvordrucke, die Sie hier herunterladen und ausdrucken können:
- Indirekteinleitung von Abwasser aus der Fassadenbehandlung
- Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser
- Indirekteinleitung von amalgamhaltigem Abwasser
Gebühren
Für die Genehmigung wird eine Mindestgebühr von 100,- Euro erhoben, abhängig von der Abwassermenge und vom Prüfungsaufwand.
Kontakt
Stand: 24.05.2012













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