Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag
- Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke,
- Gutachten über den Wert von Rechten an Grundstücken
- Gutachten über die Höhe von Entschädigungen für Grundstücke oder Rechte an Grundstücken
Das Verfahren der Gutachtenerstellung ist recht aufwändig und erfordert Gebühren.
Die aktuelle Bearbeitungszeit erfragen Sie bitte in der Geschäftsstelle. (Tel. 0208/455-6205 oder 6206)
Antragsberechtigt sind
- die Eigentümer (auch einzelne Miteigentümer)
- ihnen gleichstehende Berechtigte,
- Inhaber von Rechten am Grundstück,
- Pflichtteilsberechtigte und
- berechtigte Behörden und Gerichte
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