Informationen zum Abbrennen eines Feuerwerks

Richten Sie ihr privtes Feuerwerk aus. Den passenden Antrag finden Sie hier.Sie möchten im Rahmen eines privaten Festes (insbesondere einer Hochzeit) ein Feuerwerk abbrennen?
Grundsätzlich ist das Abbrennen eines Feuerwerkes außerhalb der "Silvesterzeit" verboten. Es sei denn, es soll durch einen fachkundigen Pyrotechniker durchgeführt werden oder der Kauf und das Abbrennen des Feuerwerkes sind durch das Ordnungsamt genehmigt worden.

Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen wollen, erteilt das Ordnungsamt grundsätzlich eine Genehmigung nur für ganz besondere Anlässe wie den einer Hochzeit.

Da zum Beispiel Nachbarn und Anwohner außerhalb der Silvesterzeit nicht mit Feuerwerk rechnen und Fenster und Türen aufstehen könnten, wird grundsätzlich das Abbrennen von Raketen nicht genehmigt.

Der Antrag für die Erteilung einer Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II (sogenannte Kleinfeuerwerke) muss schriftlich gestellt werden.

Folgende Informationen muss Ihr Antrag beinhalten:

  • Name und Anschrift desjenigen, der das Feuerwerk abbrennen möchte
  • Datum und Uhrzeit
  • Genaue Beschreibung der Örtlichkeit, an der das Feuerwerk abgebrannt werden soll
  • Eine Kopie der Terminbestätigung über die Eheschließung durch das Standesamt ist vorzulegen

Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich gestellt werden, da im Genehmigungsverfahren neben der Beteiligung anderer Dienststellen auch immer ein Ortstermin notwendig ist.
Die Genehmigungserteilung ist gebührenpflichtig (gesetzlicher Gebührenrahmen:
15,34 bis 204,52 Euro).

Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag hier online zu stellen.

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Stand: 15.10.2012

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