Informationen zum Erb- und Steuerrecht

Welche Gründe es auch immer geben mag, es ist wichtig, sich vorausschauend Gedanken zu machen, an wen, wann und wie man den eigenen Nachlass, ein Vermächtnis oder das Lebenswerk weitergeben möchte. Ist einmal eine Regelung gefunden, dann kann dies zu einem Stück innerer Ruhe führen.

Es geht nicht nur um die Weitergabe des Vermögens, sondern auch um die Sicherstellung der Ausbildung der kommenden Generationen.

Informationen zum Erb- und Steuerrecht. Für den Fall, dass der benannte Erbe, aus welchen Gründen auch immer, ausfällt, kann ein Ersatzerbe benannt werden.

Während über die Schenkung zu Lebzeiten der sicherste Weg gegeben ist, den eigenen Willen durchzusetzen und Wünsche zu erfüllen, ist dies im Erbfall nicht immer so einfach, obwohl es viele Möglichkeiten gibt. Fachkundige Hilfe sollte daher bei der Planung in Anspruch genommen werden.

Ersatzerbende, Vorerbende und Nacherbende

Für den Fall, dass die benannten Erb*innen, aus welchen Gründen auch immer, ausfallen, können Ersatzerbende benannt werden.

Ebenfalls denkbar ist die Bestellung von Vorerbenden und Nacherbenden, wenn man gleich in Generationen denkt. Vorerbende können dabei in der Verfügung über das Erbe beschränkt werden. Mittels Auslobung eines Vermächtnisses können einzelne Personen oder Organisationen mit bestimmten Gegenständen oder festen Summen aus dem Nachlass bedacht werden. Diese herauszugeben sind Erbende gesetzlich verpflichtet.

Testamentsvollstreckende

Nicht selten stellt sich die Frage, wie die Erfüllung des eigenen Willens und der eigenen Wünsche über den Tod hinaus sichergestellt werden kann. Hierfür können Vollmachten erteilt oder ein Testamentsvollstreckende benannt werden.

Die Testamentsvollstrecker*innen werdennoch zu Lebzeiten von Erblassenden bestimmt.
Diese können den Nachlass dann in Besitz nehmen und vor dem direkten Zugriff Dritter und auch der Erbenden selbst schützen. Testamentsvollstreckende müssen den Nachlass jedoch wunschgemäß verteilen und so eventuell über Generationen an die Erbenden auszahlen.

Auch für die, die keine Erbenden haben und den Staat als Ersatzerben nicht bedenken möchten, ergeben sich Möglichkeiten. So kann man zum Beispiel einen Wohlfahrtsverband bedenken, oder eine Stiftung. Es ist sogar möglich noch zu Lebzeiten eine eigene Stiftung zu gründen und im Todesfall den Nachlass auf diese Stiftung zu übertragen, die den Nachlass dann im Stiftungssinne weiterverwendet.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten sein Testament zu regeln:

  1. Nur der Wille der Erblasser*innen zählt, dieser wird buchstabengetreu umgesetzt ohne Rücksicht auf steuerliche Folgen, oder
  2. die Erblasser*innen selbst denken schon an steuerliche Konsequenzen und finden zusammen mit kompetenter Beratung eine Regelung, um möglichst viel Erbmasse für die Erbenden zu erhalten.

Vermögen

Genauso wichtig wie die Frage, wer etwas bekommen soll, ist die Frage, welches Vermögen vorhanden ist und über wie viele Personen es verteilt wird. Steuerlich sind Freibeträge personenbezogen und auch der Steuersatz schwankt, je nach Verwandtschaftsgrad, erheblich.

Ist das Vermögen zum Beispiel lediglich auf eine*n der Eheleute konzentriert, gehen die Freibeträge des Partners oder der Partnerin bei der Erbfolge häufig verloren oder werden nicht komplett ausgenutzt.

Auch die Art des Nachlasses ist wichtig, denn eine Summe in Bargeld kann im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung ganz anders besteuert werden, als der gleiche Wert in Immobilien oder Firmenbeteiligungen.

Durch eine richtige Verteilung des Vermögens und mit gezielter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge geht Familienvermögen sicher an die nächste Generation über und landet nicht ungewollt im Staatssäckel. Besonders beim sogenannten „Berliner Testament“ wird häufig bares Geld an den Staat verschenkt.

Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge kann helfen Erbschaftsteuern zu sparen. Eine rechtzeitige Planung hilft dabei weiter, insbesondere da die steuerlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können.

Eventuelle Zugriffe Dritter, zum Beispiel aufgrund eines Pflegefalles beim zukünftigen Erblassenden oder bei einer Behinderung bei zukünftigen Erbenden, können durch entsprechende Maßnahmen im Vorfeld verhindert werden.

Wie alle Bereiche des Lebens ist auch die Nachlassgestaltung ständig von wechselnden Rahmenbedingungen betroffen. Hat man einmal Struktur in diesem Themengebiet geschaffen, fällt es leichter, nur noch notwendige Änderungen einzupflegen und so flexibel auf veränderte Lebensumstände zu reagieren.


Quelle: Friedhofsbroschüre - Ratgeber für den Trauerfall 2013


Stand: 28.08.2023

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