Informationen zur Landtagswahl am 22. Mai 2005

1. Briefwahl:
Briefwähler/-innen müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Wahlbrief (mit Wahlschein und Stimmzettel – im blauen Wahlumschlag -) spätestens bis zum 22. Mai 2005, 18.00 Uhr, bei der Kreiswahlleiterin eintrifft. Die roten Wahlbriefe der Mülheimer Wählerinnen und Wähler können daher auch am Wahltag noch bis 18.00 Uhr sowohl im Rathaus an der Pförtnerloge (ab 8.00 Uhr), Eingang Ruhrstraße, oder im Foyer der Heinrich-Thöne-Volkshochschule (von 15.00 bis 18.00 Uhr), Bergstraße 1 - 3, abgegeben werden. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Deutsche Post AG kann nur die Wahlbriefe zustellen, die noch rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen wurden. Es ist empfehlenswert, den roten Wahlbrief deshalb spätestens am 19. Mai 2005 abzusenden. Dabei sollten unbedingt die Leerungszeiten auf den Postbriefkästen beachtet werden. Wer seinen Wahlbrief verspätet abschickt, trägt das Risiko, dass der Wahlbrief ggf. nicht mehr rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingeht.

2. Wahlkreise:
Der Kommunalwahlbezirk 11 (Winkhausen) mit den dazugehörenden Stimmbezirken 111 bis 114 ist zur Landtagswahl 2005 durch das Wahlkreisgesetz NRW vom 3. Februar 2004 dem Essener Landtagswahlkreis 65 Essen I - Mülheim II zugeordnet worden, das übrige Mülheimer Stadtgebiet bildet den Wahlkreis 64 Mülheim I. Dies führt zu dem Umstand, dass in den vier betroffenen Stimmbezirken die entsprechenden Stimmzettel des Essener Wahlkreises 65 ausgegeben werden müssen. Es ist daher möglich, dass die dort zu wählenden Wahlkreisbewerber den Mülheimer Wahlberechtigten nicht so bekannt sind wie die Kandidaten des Wahlkreises 64.

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Stand: 23.05.2005

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