Informationen zur Wahl des Integrationsrates

Zur anstehenden Wahl des Integrationsrates am 21. November 2004 in Mülheim an der Ruhr sind alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wahlberechtigt, die am Wahltag

1. 16 Jahre alt sind,
2. sich seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik     Deutschland rechtmäßig aufhalten und
3. seit mindestens drei Monaten hier ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, haben.

Neben diesen Personen sind auch die nachfolgenden Personen ebenfalls wahlberechtigt, sofern sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt haben:

1. Alle Ausländer, die zugleich Deutsche im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz sind oder
2. Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit in den letzten 10 Jahren vor der Wahl durch Einbürgerung erlangt haben.

Die Antragsvordrucke liegen im Rathaus, Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen, Zi. 2a, aus. Der Vordruck kann auch im Internet (www.muelheim-ruhr.de) als Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Die Anträge müssen spätestens bis zum 7. Oktober 2004 beim Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten interessierte Personen unter der Rufnummer 455-1621 und –1620.

Kontakt


Stand: 20.09.2004

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