Informationen zur Wahl des Integrationsrates 2004

Neuer Name – viele Verbesserungen:

Der Ausländerbeirat wird zum Integrationsrat

Im Rahmen der Experimentierklausel nach § 126 GO hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 26. März 2004 die Bildung eines Integrationsrates genehmigt.

Was hat sich geändert?

 

Zusammensetzung

Der Integrationsrat besteht aus 21 Mitgliedern. Vierzehn Mitglieder werden nach den Bestimmungen des § 27 GO NW für die Dauer der Wahlzeit des Rates (fünf Jahre) nach Listen oder als Einzelbewerber/-in gewählt. Sieben Mitglieder werden vom Rat der Stadt mit Stimmrecht in den Integrationsrat entsandt. Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertreterin oder ein persönlicher Stellvertreter gewählt. Durch diese Zusammensetzung wird die Voraussetzung geschaffen, Migrantenvertretung und Kommunalpolitik eng zu verzahnen. Der/die Vorsitzende und seine/ihre zwei Stellvertreter/-innen werden aus der Mitte des Integrationsrates gewählt.

 

Aufgaben und Kompetenzen des Integrationsrates

Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen und erhält weitestgehend den Status und das politische Gewicht eines Ratsausschusses. Er berät über alle wichtigen Themen der Integrationspolitik und wird in die Beratungsfolge zwischen Ausschüssen und Rat der Stadt aufgenommen, so kann Kommunalpolitik unmittelbar mitgestaltet werden. Der Integrationsrat wird beispielsweise über die Mittel der Integrationsarbeit und der Migrantenselbst-organisationen entscheiden. Im Übrigen ergeben sich die Befugnisse des Integrationsrates aus § 27 GO NW und der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr (Anlage 2).  

 

Wer darf wählen?

Zur anstehenden Wahl des Integrationsrates am 21. November 2004 in Mülheim an der Ruhr sind alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wahlberechtigt, die am Wahltag

1. 16 Jahre alt sind,
2. sich seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig aufhalten und
3. seit mindestens drei Monaten hier ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, haben.

Neben diesen Personen sind auch die nachfolgenden Personen ebenfalls wahlberechtigt, sofern sie bis zum 07. Oktober 2004 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt haben:

1. Alle Ausländer, die zugleich Deutsche im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz sind oder
2. Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit in den letzten 10 Jahren vor der Wahl durch Einbürgerung erlangt haben.

 

Wie wird gewählt?

Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für jeden Stimmbezirk wird ein Wählerverzeichnis geführt. In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen am 17.10.2004 feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.

Der/die Wähler/-in kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Inhaber eines Wahlscheins können in jedem Stimmbezirk des Stadtgebietes oder durch Briefwahl wählen.

Jeder Wahlberechtigte erhält spätestens bis zum 31.10. 2004 eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie keine Wahl-benachrichtigung erhalten haben, informieren Sie sich bitte unter der Telefonnummer 02 08 / 4 55 16 23, in welchem Wahllokal Sie wählen können.

Wann wird gewählt?

Die Wahllokale sind am 21.11.2004 in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr geöffnet.

Wenn Sie am Wahltage verhindert sind, ist erstmalig auch die Stimmabgabe durch Briefwahl möglich. Die Erteilung eines Wahlscheines kann mündlich oder schriftlich (auch durch E-Mail, Online-Wahlscheinantrag, Telefax, Fernschreiben, Telegramm etc.) beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Das Briefwahllokal ist ab dem 25.10.2004 zu folgenden Zeiten in Raum 3 des Rathauses (Eingang Marktplatz) geöffnet:

montags, dienstags und freitags: 8.00 - 16.00 Uhr

mittwochs: 8.00 - 12.30 Uhr

donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr

Freitag 19.11.2004: 8.00 - 18.00 Uhr

Bei der Briefwahl hat der/die Wähler/-in die Briefwahlunterlagen so  rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief am 21. November 2004 bis 16.00 Uhr bei der Stadt Mülheim an der Ruhr eingeht.

Die Aufstellung der zugelassenen Wahlvorschläge, das Straßenverzeichnis mit den zugehörigen Stimmbezirken die Datei mit den Wahllokalen können im Kontext herunter geladen werden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie auch in der Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates. 

Kontakt

Kontext


Stand: 10.12.2009

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