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Jugendgerichtshilfe für 14 bis 21-jährige
Recht oder Unrecht???
Auf jeden Fall Recht auf Hilfe haben Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, wenn sie wegen einer strafbaren Handlung angezeigt worden sind.
Wir informieren über eine mögliche Gerichtsverhandlung und erstellen bei Bedarf eine gutachtliche Stellungnahme. Selbstverständlich kommen wir mit zum Gericht und regen dort eine entsprechende Maßnahme an, an deren Durchführung wir beteiligt sind.
Daneben steht die Jugendgerichtshilfe beratend zur Seite, immer dann, wenn es Probleme gibt, oder wenn Hilfe und Unterstützung gewünscht wird.
Neben diesen Leistungen bietet die Jugendgerichtshilfe auch Schulen und anderen Einrichtungen Beratung, Information und Hilfe. Hier bedarf es einer persönlichen Absprache.
Kontakt
Stand: 22.02.2012














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