Archiv-Beitrag vom 13.11.2015Kämmerer informiert offensiv und "hütet" keinesfalls ein "Geheimnis"!

Archiv-Beitrag vom 13.11.2015Kämmerer informiert offensiv und "hütet" keinesfalls ein "Geheimnis"!

Zur Berichterstattung von WAZ und NRZ in Sachen Derivate

Uwe Bonan, Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Mülheim an der Ruhr. Foto: Walter Schernstein „Die WAZ behauptet, dass Stadtkämmerer Uwe Bonan Informationen im Zusammenhang mit Derivatgeschäften als Geheimnis hüte. Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage, ist falsch und wird mit Nachdruck zurück gewiesen“, so Stadtsprecher Volker Wiebels.

Der Finanzausschuss wird seit Jahren neben anlassbezogenen Informationen, Beantwortung der Anfragen aus den Fraktionen und mit Quartalsberichten über den Verlauf der Derivatgeschäfte unterrichtet.

Darüber hinaus stellt sich die Verlust- und Risikosituation der Stadt wie folgt dar:

  1. Die eingereichte Klage basiert auf realisierten Verlusten in Höhe von rund 15 Mio. Euro sowie dem Feststellungsantrag, dass die Stadt zu weiteren Zahlungen aus den beklagten SWAP-Geschäften nicht verpflichtet ist (siehe Einzelaufstellung als Anlage, die im Juli 2014 den Fraktionen und der WAZ zur Verfügung gestellt wurde). Aktuell erfolgen keine Zahlungen für diese Geschäfte.
  2. Für diese einbehaltenen Zahlungsverpflichtungen für klagebefangene Geschäfte sowie für zukünftig entstehende Verpflichtungen wurden im Jahresabschluss 2014, der am 2. Oktober 2015 vom Rat der Stadt beschlossen wurde,  rund 5,7 Mio. Euro Rückstellungen gebildet (Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie Einbehaltene Zahlungen an die EAA, siehe auch Seite 79 und 80 des Jahresabschlusses). 
  3. Wie in dem finanzmathematischen Gutachten der Sachsen Asset Management GmbH, das auch Grundlage für die Klageerhebung war, festgestellt worden ist, ist ein einklagbarer Schaden für einen synthetischen Festzinskredit nicht vorhanden (siehe 3.1 der Anlage/Zahlerswap).  Auf Vorschlag der Berater wurde der zugehörige Swap entsprechend nicht in die Klage aufgenommen. Eine Auflösung scheidet daher aus.
  4. Ferner existiert eine sogenannte Swaption, die durch einseitige Erklärung der EAA im Juni 2016 aktiviert werden kann. Daraus würde dann ein neuer Swap mit Laufzeit von zehn Jahren entstehen, der in Verbindung mit einem Grundgeschäft zu einem synthetischen Festzinskredit würde (siehe Zusammenfassung nach Punkt 2.4 der Anlage). Die Swaption wird ebenfalls beklagt!

Die Auswirkung des aller Voraussicht nach entstehenden Swaps ist von der Entwicklung der Zinslandschaft abhängig. Sollte das derzeitige Zinsniveau bestehen bleiben, besteht die Möglichkeit, dass eine Zusatzbelastung von rund 700.000 Euro jährlich entsteht.
„Abschließend ist festzustellen, dass neben den vielen Informationen in öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien den Fraktionen zunächst eine Einsichtnahme in das finanzmathematische Gutachten gewährt und, nach Genehmigung durch die SAM GmbH, diesen auch eine Ausfertigung desgleichen zugesandt wurde“ so der Stadtsprecher.

Die Finanzderivate der Stadt Mülheim finden Sie als PDF-Datei im Anhang.

Kontakt

Kontext


Stand: 13.11.2015

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel