Kampfmittelnachsuche
Wenn Sie beim Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung einen Bauantrag stellen, werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie nach der Bauordnung NRW vor Baubeginn das betreffende Grundstück auf das Vorhandensein von Kampfmitteln überprüfen lassen müssen. Dies ist immer dann notwendig, wenn Sie bei Bauarbeiten mehr als 80 cm tief in den gewachsenen Boden (Geländeniveau 1945) graben oder bohren.
Den Antrag auf Überprüfung stellen Sie bei beim Ordnungsamt, Abteilung 32-11, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr unter Verwendung des beigefügten Antragsformulars (siehe Datei zum Kontext).
Um diesen Antrag bearbeiten zu können ist es erforderlich, dass Sie zwei deutsche Grundkarten im Maßstab 1:5000 dem ausgefüllten Antrag beifügen. Die zu bebauende Flurstücke markieren Sie bitte auf beiden Karten mittels gelbem Marker oder PC.
Wichtiger Hinweis:
Karten mit falscher Markierung oder falschem Maßstab können nicht bearbeitet werden und werden daher zurückgesandt!
Die Bearbeitung Ihres Antrages in Verbindung mit Ihrem Antrag auf eine Baugenehmigung oder Bauanzeige ist für Sie kostenlos.
Kontakt
Kontext
Stand: 21.10.2011








[schließen]
Bookmarken bei