Archiv-Beitrag vom 18.12.2015Keine gesonderten Jahressteuerbescheide für 2016

Archiv-Beitrag vom 18.12.2015Keine gesonderten Jahressteuerbescheide für 2016

Veranlagung nur noch mit sogenannten Dauerbescheiden

Steuern, Finanzen, Finanzamt, Steueramt, Veranlagung, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, VergnügungssteuerDer „Fachbereich Finanzen“ der Stadtverwaltung setzt die Veranlagungen in Grund-, Hunde-, Zweitwohnungs- und Wettbürosteuer aufgrund des Ratsbeschlusses vom 19. Dezember 2012 nur noch mit sogenannten Dauerbescheiden fest. Diese behalten nach ihrer erstmaligen Bekanntgabe bis zu einer steuerrelevanten Änderung ihre Gültigkeit. Ein genereller Versand von Jahressteuerbescheiden jeweils im Januar erfolgt nicht mehr.

Wir weisen daher zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren vorsorglich auf die rechtzeitige Überweisung von Steuerforderungen hin, sofern keine Daueraufträge bestehen oder Einzugsermächtigungen erteilt wurden.

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Stand: 08.01.2016

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