Kennzeichnung von Pferden

Kennzeichnung von Pferden

Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Pferden, Eseln und Zebras;
Verantwortlichkeit von Pferdehaltenden und Betreibenden von Pensionspferdehaltungen.

Das Veterinäramt weist auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Equiden hin.

Alle sogenannten Equiden, das sind Einhufer wie Pferde, Esel oder Zebras sowie deren Kreuzungen, die nach 1. Juli 2009 geboren wurden, müssen seit Mitte Mai 2010 mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Zudem benötigen die Tiere einen Equidenpass und werden in einer zentralen Datenbank erfasst.

Eselauf einer Weide. Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Pferden, Eseln und Zebras. - Pixabay

Dieser Pass enthält Informationen zur Identifizierung des Pferdes wie Art, Geschlecht, Geburtsdatum, Beschreibung des Tieres, die Equidenkennnummer und den Transpondercode. Hinzu kommen Angaben zum Besitzer oder zur Besitzerin des Pferdes wie Name, Anschrift und Staatsangehörigkeit. In Nordrhein-Westfalen werden die Pässe vom jeweils zuständigen Zuchtverband oder der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ausgestellt. Ein Eigentümerwechsel beziehungsweise Eigentümerinnenwechsel muss dem zuständigen Verband mitgeteilt werden.

Pferde, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und schon einen Equidenpass haben, brauchen nicht zusätzlich gechipt werden. Pferde, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und keinen Pass haben, sind mit einem Transponder zu kennzeichnen und ein Equidenpass ist hierfür auszustellen.

Die Vorgaben gelten für alle Equiden, verantwortlich ist der Tierhalter oder die Tierhalterin - siehe hierzu Definition des "Halters" im Merkblatt der Deutschen Reiterlichen Vereinigung-FN (das gesamte Merkblatt ist unter dem unten beigefügten link des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zu finden):
"Halter, Tierhalter: Halter/Tierhalter im Sinne der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) und der EG-VO ist jeder, der Equiden hält und für ihre Haltung verantwortlich ist und zwar unabhängig vom Zweck der Haltung, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an den gehaltenen Equiden und unabhängig von der Dauer der Haltung. Der Halter/Tierhalter muss dabei nicht zwingend Besitzer oder Eigentümer sein. In diesem Sinne ist zu Beispiel der verantwortliche Betreiber von Pensionsställen Halter der eingestellten Equiden. Ebenso ist der Transporteur eines Equiden Tierhalter im Sinne der Verordnung. Der Halter/Tierhalter (nicht der Besitzer/Eigentümer) ist verantwortlich dafür, dass die Verpflichtungen aus der EG-VO und der ViehVerKV eingehalten werden. Die Kennzeichnungs- und Meldepflichten der EG-VO in Verbindung mit der ViehVerKV richten sich deshalb an den Halter (nicht den Besitzer/Eigentümer) des Equiden."

Der Transponder darf nur von einem Tierarzt oder einer Tierärztin, einer unter seiner oder ihrer Aufsicht stehenden Person oder einer anderen sachkundigen Person gesetzt werden. Diese bestätigt die Kennzeichnung auf dem Antrag des Equidenpasses.

Die Ausstellung des Equidenpasses und die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank erfolgt durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V..

Für Pferde, die in Zucht- oder Sportverbänden organisiert sind, übernehmen die Verbände die Organisation und die Durchführung der Kennzeichnung, die Ausstellung der Equidenpässe sowie die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank.

Die Pferdehaltenden können sich hier an ihre Verbände wenden, die bereits umfangreiche Informationsarbeit geleistet haben.

Datenschutzhinweise des Veterinäramtes

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).

Auf Anforderung übersenden wir Ihnen diese auch postalisch.

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Stand: 23.08.2022

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