Kleingartenwesen

In Mülheim befinden sich 22 Dauerkleingartenanlagen mit einer Gesamtfläche von 439.000 qm. Die Stadt als Eigentümer dieser Flächen, verpachtet die Anlagen im Rahmen des Generalpachtvertrages an den Verband der Mülheimer Kleingärtner e.V.

KleingartenFür alle Angelegenheiten des Dauerkleingartenwesens sind die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes mit den darin enthaltenen Grundsätzen zu beachten.
So sind Kleingartenanlagen als öffentliches Grün anzusehen und von daher auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Des Weiteren dürfen Kleingärten nicht als Wohnunterkunft benutzt werden, da der Anbau von Gartenbauerzeugnissen und der Kontakt mit der Natur an erster Stelle stehen. Kleingärten sind auch ein wichtiges Element zur Durchgrünung und Auflockerung der Bebauung. Sie leisten einen wirksamen Beitrag für mehr Grün in den Städten und verbessern ihre ökologischen Grundlagen.

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Stand: 11.01.2012

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