Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
Allgemeines
Grundsätzlich haben die Gemeinden nach dem Landeswassergesetz die Pflicht dafür zu sorgen, dass Abwässer von Grundstücken beseitigt und in öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt werden. Auf Mülheimer Stadtgebiet erfolgt die Abwasserbeseitigung überwiegend über die städtische Kanalisation. Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben kommen dort zum Einsatz, wo noch keine öffentliche Kanalisation vorhanden ist (Außenbereich).
Abflusslose Gruben (geschlossene Systeme)
Abwassersammelgruben sind wasserdichte Behälter, die keinen Ablauf aufweisen. Sie dienen zur Aufnahme und Speicherung von häuslichem Schmutzwasser bei der Entsorgung von Einzelgrundstücken, die
- nicht an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen sind und
- deren Schmutzwasser aus Gründen des Gewässerschutzes nicht auf dem Grundstück behandelt und anschließend in ein Gewässer eingeleitet werden können.
Kleinkläranlagen (Systeme mit Abfluss)
Voraussetzung ist hierbei, dass das biologisch vorgereinigte Abwasser ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert, verrieselt oder in ein Gewässer eingeleitet wird.
Folgende Kleinkläranlagentypen stehen zur Verfügung:
- Belebungsanlagen
- Tropfkörperanlagen
- Tauchkörperanlagen
- Festbettanlagen
- Pflanzenkläranlagen
- Abwasserteichanlagen
- Membrananlagen
Inwieweit die Inbetriebnahme von Kleinkläranlagen, beziehungsweise die Einleitung von geklärtem Abwasser genehmigt werden muss, entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Beitrag zum Genehmigunsverfahren.
Kontakt
Stand: 24.05.2012













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