Kooperationspartner für soziale und kulturelle Teilhabe

Jugendliche geben Gas und beteiligen sich an den Themen im StadtteilMit den Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe soll es Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Leistung kann weitgehend nach Wünschen und Interessen der Kinder eingesetzt werden, z.B. für Mitgliedsbeiträge im Fußballverein, Klavierstunden oder Theaterfreizeiten.

Die Voraussetzungen, um als Privatperson, Verein, gemeinnütziger Träger oder freier Träger der Jugendhilfe Leistungen für die kulturelle und soziale Teilhabe anbieten zu können und diese mit der Sozialagentur abzurechnen, sind dem Informationsblatt für Kooperationspartner der sozialen und kulturellen Teilhabe zu entnehmen (siehe Dateien zum Kontext).

Für Sportvereine, die bereits Mitglied im Mülheimer Sportbund sind, ist die Antragsstellung vereinfacht.

Andere Vereine, Privatpersonen oder gemeinnütziger Träger weisen ihre Eignung durch Einreichen unterschiedlicher Dokumente nach. Welche Formulare dies in Ihrem Fall sind, entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Antragsformularen.

 

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Stand: 17.11.2011

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