Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Die Stadt Mülheim an der Ruhr veröffentlicht die nach dem Korruptionsbekämpfungs-gesetz NRW erhobenen Daten über die ehrenamtlich tätigen Mandatsträger/innen im Internet.
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW verpflichtet die Mitglieder des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, Auskunft zu geben über den ausgeübten Beruf, Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Funktionen z. B. in Vereinen.
Ziel des Gesetzes ist es, durch erhöhte Transparenz in Politik und Verwaltung eine Verbesserung der Chancen zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption zu erreichen. Die Sammlung und Veröffentlichung bestimmter Daten soll Korruption oder auch nur den möglichen Anschein solcher schon im Vorfeld vermeiden helfen.
Die Daten sind jährlich zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt eingebettet in das Ratsinformationssystem AllrisNet im Internetauftritt der Stadt Mülheim an der Ruhr www.muelheim-ruhr.de. Im öffentlich zugänglichen Teil von AllrisNet - Zugang für Bürger/-innen - sind die Informationen unter der Überschrift "Anti-Korruption" abrufbar.
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Stand: 02.05.2011













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