Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW und Transparenz-Offensive des Rates
Die Stadt Mülheim an der Ruhr veröffentlicht zum 1. Juli 2006 die nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW und im Rahmen der Transparenz-Offensive des Rates erhobenen Daten über die ehrenamtlich tätigen Mandatsträger/innen im Internet.
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW verpflichtet die Mitglieder des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, Auskunft zu geben über den ausgeübten Beruf, Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Funktionen z. B. in Vereinen.
Ziel des Gesetzes ist es, durch erhöhte Transparenz in Politik und Verwaltung eine Verbesserung der Chancen zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption zu erreichen. Die Sammlung und Veröffentlichung bestimmter Daten soll Korruption oder auch nur den möglichen Anschein solcher schon im Vorfeld vermeiden helfen.
Die Daten sind zu veröffentlichen und jährlich zu aktualisieren. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt eingebettet in das Ratsinformationssystem AllrisNetâ im Internetauftritt der Stadt Mülheim an der Ruhr – http://www.muelheim-ruhr.de. Im "Bürgerinformationssystem" – dem öffentlich zugänglichen Teil von AllrisNetâ - sind die Informationen unter der Überschrift "Anti-Korruption" abrufbar.
Ergänzend und erweiternd hat der Rat der Stadt im vergangenem Jahr einstimmig beschlossen, mit der Transparenz-Offensive die Öffentlichkeit auch über die Aufwandsentschädigungen zu informieren, die die ehrenamtlich tätigen Mandatsträger/innen in Rat und Bezirksvertretungen sowie den Aufsichtsräten der Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung für die durch die Arbeit als Mandatsträger/in entstehenden Aufwendungen erhalten. Die gezahlten Aufwandsentschädigungen sind dabei deutlich von den Diäten für z. B. Bundestags- und Landtagsabgeordneten zu unterscheiden, da die Kommunalpolitiker ausschließlich ehrenamtlich tätig sind und somit keinen "Verdienst" im Sinne eines Lebensunterhaltes erzielen können, sondern lediglich für mandatsbedingt entstehende Kosten entschädigt werden, um Vermögensnachteile zu reduzieren. Darüber hinaus sind die Aufwandsentschädigungen nach Abzug bestimmter Pauschalen zu versteuern.
Die Veröffentlichung erfolgt für jede Person als Jahressumme des Vorjahres (aktuell also für das Jahr 2005) an gleicher Stelle wie die Daten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (dort unter der Überschrift "Transparenz-Offensive").
Anders als beim Korruptionsbekämpfungsgesetz können die Mandatsträger/innen aber selbst entscheiden, ob sie die entsprechenden Angaben machen wollen (Datenschutz).
Beide Veröffentlichungen werden begleitet von ergänzenden Informationen und Ausführungen zu den rechtlichen Hintergründen.
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Stand: 03.07.2006













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