Lärm-Info des Umweltamtes: Mit dem Auto zum Briefkasten – muss das sein?
In den meisten Familien gibt es heute mindestens ein Auto - und der Trend zum Zweitfahrzeug ist nach wie vor ungebrochen. Mobil sein möchte Jede/r - geht es darum, den durch den Straßenverkehr verursachten Lärm auch zu ertragen, sieht es meist schon anders aus.
Aber jedes Kraftfahrzeug, das nicht benutzt wird, verursacht weniger Lärm als ein noch so leises Fahrzeug. Überlegen Sie daher, ob Sie Wege nicht auch zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurücklegen können.
Für Fahrzeughalter gibt es einige Dinge zu berücksichtigen, durch die Lärmemissionen des Fahrzeugs gemindert werden können. Diese Maßnahmen können unterteilt werden in technische Maßnahmen am Fahrzeug und in eine lärmminimierte Betriebsweise.
Zu den technischen Maßnahmen zählen z.B. gute Schalldämpfer und lärmarme Reifen (möglichst keine Breitreifen, auch wenn es "schick" aussieht). Achten Sie beim Kauf des Fahrzeugs auf die Schallwerte - durch einheitliche EU-Richtlinien sind zwar die zugelassenen Schallwerte festgelegt, es können je nach Fahrzeugtyp dennoch Abweichungen bis zu 10 dB (A) auftreten.
Zu einer lärmminimierten Betriebsweise gehören die Vermeidung von rasanten Beschleunigungs- und Bremsmanövern sowie von Kavalierstarts. Schalten Sie frühzeitig in den nächsthöheren Gang - das spart auch "Sprit"! Halten Sie sich an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen - im Stadtverkehr sind Tempo-30-Zonen deutlich leiser als Tempo 50. Maßnahmen wie die Vermeidung von: lautem Türenschlagen, Warmlaufenlassen des Motors im Winter, unnötigen Hupsignalen und überhöhter Musiklautstärke verstehen sich eigentlich von selbst.
Auch auf dem Ausbreitungsweg des Schalls können noch Minderungen durch beispielsweise Lärmschutzwände erzielt werden. Diese haben den Vorteil, dass sie, im Gegensatz zu Schallschutzfenstern, auch den Außenbereich eines Gebäudes (Garten, Terrasse) schützen.
Bei Problemen mit Straßenverkehrslärm wenden Sie sich an den Baulastträger der entsprechenden Straße. Dies kann Bund, Land oder Gemeinde sein - am besten erfragen Sie dies beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau. Sollte es jedoch eher um das Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer gehen, können Sie sich auch direkt an die Polizei wenden.
Und legen Sie den nächsten Gang zum Briefkasten mal wieder zu Fuß zurück...
(Ansprechpartnerin im Amt für Umweltschutz: Petra Raspel, 02 08 / 4 55 70 87)
Aber jedes Kraftfahrzeug, das nicht benutzt wird, verursacht weniger Lärm als ein noch so leises Fahrzeug. Überlegen Sie daher, ob Sie Wege nicht auch zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurücklegen können.
Für Fahrzeughalter gibt es einige Dinge zu berücksichtigen, durch die Lärmemissionen des Fahrzeugs gemindert werden können. Diese Maßnahmen können unterteilt werden in technische Maßnahmen am Fahrzeug und in eine lärmminimierte Betriebsweise.
Zu den technischen Maßnahmen zählen z.B. gute Schalldämpfer und lärmarme Reifen (möglichst keine Breitreifen, auch wenn es "schick" aussieht). Achten Sie beim Kauf des Fahrzeugs auf die Schallwerte - durch einheitliche EU-Richtlinien sind zwar die zugelassenen Schallwerte festgelegt, es können je nach Fahrzeugtyp dennoch Abweichungen bis zu 10 dB (A) auftreten.
Zu einer lärmminimierten Betriebsweise gehören die Vermeidung von rasanten Beschleunigungs- und Bremsmanövern sowie von Kavalierstarts. Schalten Sie frühzeitig in den nächsthöheren Gang - das spart auch "Sprit"! Halten Sie sich an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen - im Stadtverkehr sind Tempo-30-Zonen deutlich leiser als Tempo 50. Maßnahmen wie die Vermeidung von: lautem Türenschlagen, Warmlaufenlassen des Motors im Winter, unnötigen Hupsignalen und überhöhter Musiklautstärke verstehen sich eigentlich von selbst.
Auch auf dem Ausbreitungsweg des Schalls können noch Minderungen durch beispielsweise Lärmschutzwände erzielt werden. Diese haben den Vorteil, dass sie, im Gegensatz zu Schallschutzfenstern, auch den Außenbereich eines Gebäudes (Garten, Terrasse) schützen.
Bei Problemen mit Straßenverkehrslärm wenden Sie sich an den Baulastträger der entsprechenden Straße. Dies kann Bund, Land oder Gemeinde sein - am besten erfragen Sie dies beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau. Sollte es jedoch eher um das Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer gehen, können Sie sich auch direkt an die Polizei wenden.
Und legen Sie den nächsten Gang zum Briefkasten mal wieder zu Fuß zurück...
(Ansprechpartnerin im Amt für Umweltschutz: Petra Raspel, 02 08 / 4 55 70 87)
Kontakt
Stand: 04.04.2003













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