Lärmminderungsplanung

Unter »Lärmminderungsplanung« versteht man einen mehrstufigen Planungsprozess, um die Lärmbelastung eines Gebietes zu erfassen und zu vermindern.

Die Lärmminderungsplanung fasst im Prinzip fünf Arbeitsschritte zusammen:

  1. Vorprüfung: Die zuständigen Stellen befinden darüber, ob schädliche Lärmeinwirkungen auf das Gemeindegebiet und damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Lärmminderungsplanung gegeben sind. Falls dies zutrifft, erfolgt die
  2. Schallimmissionsanalyse: Diese beinhaltet die detaillierte Untersuchung der Auswirkungen der unterschiedlichen Lärmquellen auf das Plangebiet.
  3. Konfliktanalyse: In diesem Arbeitsschritt werden Konfliktbereiche, in denen die geltenden Richtwerte überschritten werden, aufgezeigt.
  4. Betroffenheitsuntersuchung: Ziel dieser Untersuchung ist eine nachvollziehbare Darstellung der Prioritäten innerhalb der Lärmminderungsplanung. Hier werden beispielsweise Größen wie Einwohnerzahlen/Bevölkerungsdichte sowie die Höhe der Lärmbelastung zu einer nachvollziehbaren Bewertungseinheit zusammengefasst.
  5. Maßnahmenplan: Dieser umfasst organisatorische, gestalterische, straßenverkehrsrechtliche, bauliche und sonstige technische Vorschläge, um schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm zu beseitigen oder deren Entstehen zu verhindern. Es werden Angaben zu den für die Umsetzung dieser Vorschläge zuständigen Stellen, zur zeitlichen Abwicklung und zu den Kosten gemacht.

Im Folgenden können Sie sich über den Sachstand der Lärmminderungsplanung in Mülheim an der Ruhr sowie über Fragen, welche die Durchführung einer Lärmminderungsplanung im Allgemeinen betreffen, informieren.

Stand: Mai 2006

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Stand: 25.06.2007

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