Landesprogramm Talentsuche und Talentförderung

Das Landesprogramm "Talentsuche und Talentförderung in Zusammenarbeit von Schule und Verein / Verband" ist ein gemeinsames Förderprojekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Innenministeriums des Landes NRW sowie des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen.

Die Ziele
Alle Bemühungen des Landesprogramms zielen darauf ab, Kinder und Jugendliche pädagogisch verantwortbar zum Leistungssport zu führen. Die Sicherstellung der schulischen Laufbahn und die Erhaltung der Gesundheit gehören natürlich dazu. Diese umfassende Zielsetzung kann nur durch ein enges Zusammen-wirken von Schule, Sportverein und Landesfachverband realisiert werden. Dabei werden vor allem die Möglichkeiten des Schulsports - insbesondere des außerschulischen Bereichs - zu einer systematischen Begabtenförderung genutzt.

Im Ausschuss für den Schulsport arbeiten Vertreter der Schulen, der Vereine und Verbände direkt zusammen. Maßnahmen zur Talentsuche und Talentförderung können somit vor Ort ab-gesprochen und auf die örtlichen Gegebenheiten abgestellt werden.

Beim Schulsport in Mülheim an der Ruhr sind das Landessportfest der Schulen mit seinen umfangreichen Wettkampfangeboten und die Freiwilligen Schulsportgemeinschaften besonders hervor-zuheben.

In Mülheim an der Ruhr bestehen zur Zeit Projekte zur Talent-suche und Talentförderung in den Sportarten:

 

 

Über die Freiwilligen Schulsportgemeinschaften

Die Schulsportgemeinschaften bieten für die Schulen die Möglichkeit:

  • regelmäßigen außerunterrichtlichen Schulsport anzubieten,
  • stadtteilbezogene Partnerschaften zu Vereinen aufzubauen,
  • sinnvolle Verbindungen zwischen Schule und Freizeit für Kinder und Jugendliche herzustellen.

Freiwillige Schulsportgemeinschaften sind nicht an Klassen, Jahrgänge, Schulen oder Schulformen gebunden und können an einer einzelnen Schule oder schul- bzw. schulformübergreifend eingerichtet werden. Die Einrichtung ist auch dann möglich, wenn eine finanzielle Förderung nicht beantragt oder bewilligt wird. Die Schulsportgemeinschaften werden in der Regel von Sportlehrern, Trainern, Übungsleitern oder von geeigneten Schülerinnen und Schülern geleitet und müssen regelmäßig stattfinden. Es werden je Schuljahr folgende pauschale Aufwandsentschädigungen gewährt:

 

  • 1-stündige Allgemeine Schülersportgemeinschaften und Talentsichtungsgruppen: 108,00 Euro (pro Halbjahr 54,00 Euro)
  • 2-stündige Allgemeine Schülersportgemeinschaften und Talentsichtungsgruppen: 230,00 Euro (pro Halbjahr 115,00 Euro)
  • Förder- und Fitnessgruppen und Talentfördergruppen:
    358,00 Euro (pro Halbjahr 179,00 Euro)
  • 4-stündige Talentsichtungsgruppen des Landesprogramms Talentsichtung/Talentförderung: 430,00 Euro (pro Halbjahr 215,00 Euro)
  • 4-stündige Talentfördergruppen mit erweiterter Aufgabenstellung: 664,00 Euro (pro Halbjahr 332,00 Euro)

 

Die Anträge müssen bis spätestens 14 Tage nach Schuljahresbeginn dem

Ausschuss für den Schulsport in Mülheim an der Ruhr
Haus des Sports
Südstraße 25
45470 Mülheim an der Ruhr
vorliegen.


Ab dem Schuljahr 2007/2008 erfolgt die Antragstellung online im Internet (Schulsportportal: www.schulsport-nrw.de)!
Die Anmeldedaten für den Zugang werden vom LSB erteilt: 02 03 / 7 381 - 935 und -936


Auskünfte:

  • Geschäftsführung Ausschuss für den Schulsport in Mülheim an der Ruhr Geschäftsstelle Mülheimer Sportbund
  • Landessportbund Nordrhein-Westfalen, Abteilung II
    Postfach 10 15 06
    47015 Duisburg
    Telefon: 02 03 / 7 38 19 35

Kontakt


Stand: 14.03.2011

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