Talentsuche und Talentförderung
Eine wesentliche Voraussetzung für Erfolge im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport ist eine systematische Talentsuche und Talentförderung im Sinne einer mittel- und langfristigen Begleitung.
Das Ziel dieses Prozesses ist es, möglichst viele sportlich talentierte Kinder und Jugendliche für ein dauerhaftes wettkampf- und leistungsbezogenes Engagement im Sportverein zu gewinnen. Wichtigste Voraussetzung dabei sind vielfältige und flächendeckende Sport- und Bewegungsmöglichkeiten, wie sie von den Sportvereinen, aber auch im Sportunterricht der Schulen angeboten werden.
Im Ausschuss für den Schulsport arbeiten Vertreter der Schulen, der Vereine und Verbände direkt zusammen. Maßnahmen zur Talentsuche und Talentförderung können somit vor Ort abgesprochen und auf die örtlichen Gegebenheiten abgestellt werden.
In Mülheim an der Ruhr bestehen zurzeit Projekte in den Sportarten:
Über die Schulsportgemeinschaften
Die Schulsportgemeinschaften bieten für die Schulen die Möglichkeit:
- regelmäßigen außerunterrichtlichen Schulsport anzubieten,
- stadtteilbezogene Partnerschaften zu Vereinen aufzubauen,
- sinnvolle Verbindungen zwischen Schule und Freizeit für Kinder und Jugendliche herzustellen.
Schulsportgemeinschaften sind nicht an Klassen, Jahrgänge, Schulen oder Schulformen gebunden und können an einer einzelnen Schule oder schul- bzw. schulformübergreifend eingerichtet werden. Die Einrichtung ist auch dann möglich, wenn eine finanzielle Förderung nicht beantragt oder bewilligt wird. Die Schulsportgemeinschaften werden in der Regel von Sportlehrern, Trainern, Übungsleitern oder von geeigneten Schülerinnen und Schülern geleitet und müssen regelmäßig stattfinden.
Es werden je Schuljahr folgende pauschale Aufwandsentschädigungen gewährt:
- 1-stündige Allgemeine Schülersportgemeinschaften und Talentsichtungsgruppen: 108,00 Euro (pro Halbjahr 54,00 Euro)
- 2-stündige Allgemeine Schülersportgemeinschaften und Talentsichtungsgruppen: 230,00 Euro (pro Halbjahr 115,00 Euro)
- Förder- und Fitnessgruppen und Talentfördergruppen:
358,00 Euro (pro Halbjahr 179,00 Euro) - 4-stündige Talentsichtungsgruppen des Landesprogramms Talentsichtung/Talentförderung: 430,00 Euro (pro Halbjahr 215,00 Euro)
- 4-stündige Talentfördergruppen mit erweiterter Aufgabenstellung: 664,00 Euro (pro Halbjahr 332,00 Euro)
Die Antragstellung erfolgt nur noch online: www.schulsport-nrw.de
Auskünfte:
- Geschäftsführung Ausschuss für den Schulsport in Mülheim an der Ruhr Geschäftsstelle Mülheimer Sportbund
Südstraße 25
45470 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 02 08 / 3 08 50 21 - Landessportbund Nordrhein-Westfalen, Abteilung II
Postfach 10 15 06
47015 Duisburg
Telefon: 02 03 / 7 38 19 35
Kontakt
Stand: 15.03.2013
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