Archiv-Beitrag vom 23.03.2016Landschafts- und Naturschutz

Archiv-Beitrag vom 23.03.2016Landschafts- und Naturschutz

Absolutes Betretungsverbot außerhalb ausgewiesener Wege - Hinweisschilder beachten

Aus gegebenem Anlass machen wir nochmals darauf aufmerksam, dass in Landschafts- und Naturschutzgebieten – außerhalb ausgewiesener Wege – absolutes Betretungsverbot besteht. „Dies dient dem Schutz unserer Natur und wir halten dieses Gut recht hoch“, so Stadtsprecher Volker Wiebels.

Landschafts- und Naturschutz: Absolutes Betretungsverbot außerhalb ausgewiesener Wege - Hinweisschilder beachten

Bei nachgewiesenen Verstößen droht gleich ein Bußgeld im höherem dreistelligen Euro-Bereich. „Bei vorsätzlicher Naturzerstörung zögern wir auch nicht bis zu 50.000 Euro zu gehen“. Landschaft- und Naturschutzgebiete sind grundsätzlich durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet und somit als solche zu erkennen. Nähere Informationen gibt es aber auch beim Umweltamt der Stadt.

In Landschaftsschutzgebieten dürfen auf den ausgewiesenen Wegen (dazu gehören keine Trampelpfade) Hunde zwar unangeleint mitgenommen werden, „sie müssen allerdings jederzeit abrufbar sein, das heißt auf seinen Menschen unmittelbar hören“. Bei Verstößen kann der Hund durch das Veterinäramt begutachtet und gegebenenfalls ein genereller Leinenzwang verhängt werden.

Weitere Informationen zur Frage des Anleingebotes und Frei laufen von Hunden finden Sie, nebst zuständigen Ansprechpersonen, im Beitrag "Freilaufflächen für Hunde".

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Stand: 24.03.2016

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