Landschaftsplan - Abschnitt B 2.2 - Entwicklungsziel 2 - Anreicherung
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Textliche Festsetzungen |
Erläuterungen |
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Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen |
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Gesamtflächengröße im Geltungsbereich ca. 1.350,2 ha. |
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Die vorhandenen naturnahen Lebensräume und Landschaftselemente sind zu erhalten, zu pflegen und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus sind die Landschaftsräume zur Verbesserung der Biotopvernetzung und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowohl für den Arten- und Biotopschutz, als auch für die Erholung und das Naturerlebnis durch Anpflanzungen und Ergänzung vorhandener Biotopstrukturen anzureichern. Bei Anpflanzungen sind heimische, standortgerechte Gehölze autochthonen Materials zu verwenden. Weiterhin sind insbesondere
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Das Entwicklungsziel 2 wird dargestellt, wenn eine Landschaft nur relativ geringfügig mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Landschaftselementen ausgestattet ist. Es handelt sich hierbei meist um intensiv genutzte Agrarlandschaften mit hohem Ackeranteil. Zur Erfüllung des Entwicklungszieles ist in verstärktem Maße - über die Anreicherung mit gliedernden und belebenden Landschaftselementen (Gehölzen) hinausgehend - die Entwicklung seltener Biotope, wie z. B. Saumbiotope, Hochstaudenfluren usw., zu fördern. Dies kann u. a. bereits durch einen extensiv bewirtschafteten Ackerrandstreifen erreicht werden. Die Gliederung der Landschaft ist durch Gehölzpflanzungen zu verbessern. Durch Inanspruchnahme nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen wie z. B. Feldraine und Böschungsflächen, durch Aufforstungen oder Gehölzanpflanzungen sowie durch Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern, insbesondere auf der Südseite von Straßen und Wegen (Schattenwurf) sollen Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzung weitgehend vermieden werden. Bei Gewässerausbau- und Gewässerunterhaltungsmaßnahmen sind die Vorgaben der "Richtlinie für naturnahen Ausbau und Unterhaltung der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen" (sog. "Blaue Richtlinie") anzuwenden. |
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Zur Verwirklichung der Entwicklungsziele werden unter Berücksichtigung der allgemeinen Ziele nach § 1 LG NW Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 26 LG NW) festgesetzt. Arten und Umfang der erforderlichen Festsetzungen werden abgeleitet aus:
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Entwicklungsraum 2.1: |
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Flächengröße ca. 228,0 ha Ziele der Landschaftsentwicklung:
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Der Landschaftsraum umfasst überwiegend ackerbaulich genutzte Flächen westlich, nördlich und östlich des Ortsteiles Dümpten sowie im Bereich Winkausen. Er wird südlich durch die Trasse der A 40 und östlich durch die DB-Trasse Essen-Mülheim begrenzt. Das Relief in dem Bereich östlich von Dümpten und im Bereich Winkhausen ist geprägt durch leicht geneigte Hänge entlang der Talungen von Hexbach und Winkhauser Bach und deren Nebentälern. Der Bereich zwischen der Ortslage Dümpten und der A 40 ist durch Grünflächen (Dauerkleingärten, Parkflächen, Sportanlagen) gekennzeichnet. Raumfunktionen/Leistungen des Naturhaushaltes: - Arten- und Biotopschutz: geringe Bedeutung auf Grund der meist intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, hohe Bedeutung in den Grünlandbereichen westlich des Gänseweges und westlich der Janshofstraße |
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Entwicklungsraum 2.2: |
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Flächengröße ca. 831,3 ha Ziele der Landschaftsentwicklung:
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Der Landschaftsraum umfasst die überwiegend ackerbaulich genutzten, lössbedeckten Terrassenplatten des Westenhellweges zwischen der Stadtgrenze im Osten und den Ortsteilen Menden und Holthausen bzw. der Mendener Straße im Westen. Die Flächen senken sich nach Westen zum Ruhrtal hin ab und werden von den eingetieften Bachtälern von Rumbach, Forstbach, Rossenbeck/ Rohmbach und Zinsbach zerschnitten. Die Talräume der vorgenannten Gewässersysteme sind als eigene Entwicklungsräume beschrieben. Der Landschaftsraum ist durch landschaftliche Strukturelemente - mit Ausnahme der als eigenen Entwicklungsräumen beschriebenen Talräume - nur gering gegliedert. Grünland und Obstwiesen/ -weiden finden sich nur kleinflächig im Umfeld der Hoflagen; Wegraine und Säume sowie Gehölze in geringem Umfang nur entlang weniger Wege und Straßen. Raumfunktionen/Leistungen des Naturhaushaltes: - Arten- und Biotopschutz: geringe Bedeutung auf Grund der meist intensiven landwirtschaftlichen. Nutzung; mittlere Bedeutung im Bereich der gut strukturierten Hoflagen |
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Entwicklungsraum 2.3: |
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Flächengröße ca. 298,9 ha Ziele der Landschaftsentwicklung:
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Der Landschaftsraum umfasst die grund- und stauwasserbeeinträchtigten Böden des Ruhrtales sowie Lössterrassenplatten westlich der Mendener Straße zwischen der Mendener Brücke im Norden und der Stadtgrenze im Süden sowie der Mendener Straße im Osten und der ehemaligen Bahntrasse am Fuß des Auberges / Mintarder Berges im Westen. Der Talboden links der Ruhr wird vom Mühlenbachgraben in Nord-Süd-Richtung durchflossen. Die engere Ruhraue ist als eigener Entwicklungsraum beschrieben. Der Landschaftsraum ist durch landschaftliche Strukturelemente nur gering gegliedert. Grünland und Obstwiesen/-weiden und Gehölze finden sich nur kleinflächig im Umfeld der Hoflagen Staader Hof, Mintarder Höfe sowie an der Mendener Brücke. Wegraine und Säume finden sich in nur geringem Umfang entlang von Wegen und Straßen sowie entlang des Mühlengrabens. Raumfunktionen/Leistungen des Naturhaushaltes: - Arten- und Biotopschutz: geringe Bedeutung auf Grund der meist intensiven landwirtschaftlichen Nutzung; mittlere Bedeutung im Bereich der gut strukturierten Hoflagen |
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 16.10.2009













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