Landschaftsplan - Abschnitt B 2.5 - Entwicklungsziel 5 - Ausstattung

Landschaftsplan - Abschnitt B 2.5 - Entwicklungsziel 5 - Ausstattung

Textliche Festsetzungen


Erläuterungen

Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas.

 

Das Entwicklungsziel entfällt für diesen Landschaftsplan.

Das Entwicklungsziel wurde nicht aufgenommen, weil im Geltungsbereich des Landschaftsplanes keine Landschaftsteile schwerpunktmäßig für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas ausgebaut werden sollen. Das bedeutet jedoch nicht, dass keinerlei Maßnahmen zum Schutz gegen Immissionen oder zur Verbesserung des Klimas getroffen werden können. So trägt zum Beispiel die Anlage von Gehölzpflanzungen dazu bei, einen lokalen Immissionsschutz zu erreichen oder das Klima zu verbessern.

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

Kontakt


Stand: 18.05.2015

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