Landschaftsplan - Abschnitt B 2.6 - Entwicklungsziel 6 - Temporäre Erhaltung
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Erläuterungen |
Textliche Festsetzungen |
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Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder anderen Verfahren. |
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Gesamtflächengröße im Geltungsbereich ca. 57,3 ha. |
Sind in dem Flächennutzungsplan Bau-, Gemeinbedarfs- oder Ver- und Entsorgungsflächen dargestellt, die noch nicht entsprechend ihrer Zweckbestimmung ausgebaut sind, so werden diese Flächen mit dem Entwicklungsziel 6 belegt, weil im Landschaftsplan gemäß § 16 (2) LG die planerischen Vorgaben zu beachten sind. |
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Die derzeitige Landschaftsstruktur und Flächennutzung ist bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung im wesentlichen zu erhalten; soweit erforderlich, sind Pflegemaßnahmen durchzuführen. Im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Umweltverträglichkeit geplanter Bauvorhaben festzustellen; die Realisierung soll unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse erfolgen. Das Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit zu versickern. Abstandsflächen sind nach Möglichkeit naturnah zu gestalten. |
Die derzeitige Landschaftsstruktur soll bis zu Realisierung der Bauleitplanung erhalten bleiben. Darüber hinaus können im Landschaftsplan Festsetzungen nach §§ 19 - 26 LG getroffen werden. Schutzausweisungen gemäß §§ 20, 22 und 23 LG sind in den Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Festsetzungen haben in enger Abstimmung mit den Zielen der Bauleitplanung zu erfolgen; mit kostenintensiven Maßnahmen sollte Zurückhaltung geübt werden. Das Entwicklungsziel 6 widerspricht somit nicht der vorgesehenen Entwicklung der Bauleitplanung und der Landesplanung, es entbindet jedoch auch nicht von den Regelungen des § 8 BNatSchG und der §§ 4 - 6 LG (Eingriffsregelung). Bei der Ausarbeitung von Bebauungsplänen ist begleitend ein landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen, der Aussagen zur Pflege und Entwicklung der Landschaft trifft und die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festsetzt. |
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Entwicklungsraum 6.1: |
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Flächengröße ca. 21,8 ha. Ziele der Landschaftsentwicklung: Erhaltung des derzeitigen Zustandes bis zur Realisierung der Bauleitplanung oder Planfeststellung. |
Es handelt sich um überwiegend landwirtschaftlich als Acker und Grünland genutzte Flächen, die von Bahntrassen begrenzt werden. Raumfunktionen: - Flächennutzungsplan (Entwurf): Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen |
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Entwicklungsraum 6.2: |
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Flächengröße ca. 8,5 ha. Ziele der Landschaftsentwicklung: Erhaltung des derzeitigen Zustandes bis zur Realisierung der Bauleitplanung |
Es handelt sich um als Acker- und Grünland genutzte landwirtschaftliche Flächen. Raumfunktionen: - Flächennutzungsplan: Mischgebietsflächen |
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Entwicklungsraum 6.3: |
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Flächengröße ca..20,51 ha Ziele der Landschaftsentwicklung: Erhaltung des derzeitigen Zustandes bis zur Realisierung der Bauleitplanung |
Die Flächen stehen derzeit z.T. in ungeordneter Gewerbenutzung und sind von landwirtschaftlichen Flächen umschlossen Raumfunktionen: Flächennutzungsplan: gemischte Bauflächen |
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Entwicklungsraum 6.4: |
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Flächengröße ca.. 6,5 ha Ziele der Landschaftsentwicklung: Erhaltung des derzeitigen Zustandes bis zur Realisierung der Bauleitplanung |
Der landwirtschaftlich genutzte Raum wird durch vereinzelte Gehölzbestände gegliedert. Raumfunktionen: Flächennutzungsplan: Sonderbaufläche |
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 20.10.2009













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