Landschaftsplan - Abschnitt B 2.8 - Entwicklungsziel 8 - Erhaltung von Freiflächen

Landschaftsplan - Abschnitt B 2.8 - Entwicklungsziel 8 - Erhaltung von Freiflächen

Textliche Festsetzungen


Erläuterungen

Erhaltung von Freiflächen bis zur Realisierung von Grünflächen durch die Bauleitplanung



Gesamtflächengröße im Geltungsbereich circa 134,3 Hektar (ha).

Sind im Geltungsbereich des Landschaftsplanes im Flächennutzungsplan der Gemeinde Grünflächen dargestellt, die noch nicht realisiert worden sind, so werden diese im Landschaftsplan mit dem Entwicklungsziel 8 dargestellt. Gemäß § 16 (2) LG sind die planerischen Vorgaben des Flächennutzungsplanes im Landschaftsplan zu berücksichtigen.

Die derzeitige Landschaftsstruktur ist bis zur Realisierung von Grünflächen über die Bauleitplanung zu erhalten. Soweit erforderlich, sind Pflegemaßnahmen durchzuführen. Im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Umweltverträglichkeit geplanter Bauvorhaben festzustellen; die Realisierung soll unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse erfolgen.

Bedeutende natürliche Landschaftselemente, wie zum Beispiel wertvolle Gehölze und Kleingewässer, sind auch über die Realisierung hinaus zu erhalten und gegebenenfalls durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu sichern. Darüber hinaus sind bauliche Anlagen landschaftsgerecht einzugrünen.

Bei der Anlage, Erhaltung und Pflege der Grünflächen sind ökologische Gesichtspunkte besonders zu berücksichtigen.

 

 

Entwicklungsraum 8.1:
Freifläche östlich des Friedhofes am Herderweg

 

Flächengröße circa 7,3 ha.

Ziele der Landschaftsentwicklung:

  • Erhaltung der gegenwärtigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung der Bauleitplanung

Es handelt sich um einen Grünlandbereich aus feuchten (im Westen) und trockenen (im Osten) Grünlandstandorten unmittelbar nördlich der BAB A 40. Im Bereich des Feuchtgrünlandes befindet sich ein kleinerer Teich, im östlichen Teil der Fläche befindet sich ein kleineres Gehölz.

Raumfunktionen/Leistungen des Naturhaushaltes:

  • Flächennutzungsplan: Grünfläche - Friedhof
  • Arten- und Biotopschutz: hohe Bedeutung (LÖBF)

 

Entwicklungsraum 8.2:
Horbachtal

 

Flächengröße circa 17,8 ha.

Ziele der Landschaftsentwicklung:

  • Erhaltung der gegenwärtigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung der Bauleitplanung
  • Erhalt des reich strukturierten Bachtales
  • Erhalt und Pflege des Gehölzbestandes
  • Extensive Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen im nördlichen Teil des Tales


Es handelt sich um das schmale Bachtal des Horbaches im Ortsteil Mellinghofen. Es ist überwiegend parkartig gestaltet und wird von Wohnbebauung umgeben. Es wird begrenzt durch die Wohnbebauung entlang der Straßen "Mühlenstraße", "Nordstraße" und "Boverstraße/Lerchenstraße". Das Bachtal ist Lebensraum einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt und erfüllt wichtige Funktionen als Trittsteinbiotop im besiedelten Raum.

Der Gewässerlauf ist abschnittsweise grabenartig ausgebaut und wird an zwei Stellen zu Teichen aufgestaut. Im nordöstlichen Teil ist das Bachtal überwiegend landwirtschaftlich genutzt; die südwestlichen Teile sind überwiegend parkartig mit einem dichten Wegenetz gestaltet. Die Böschungen des Bachtales sind mit dichten, zum Teil älteren Gehölzbeständen bestockt.

Raumfunktionen/Leistungen des Naturhaushaltes:

  • Flächennutzungsplan: Grünfläche - Parkanlage
  • Freizeit und Erholung: hohe Bedeutung
  • Arten- und Biotopschutz: hohe Bedeutung (LÖBF)

 

Entwicklungsraum 8.3:
Freifläche an der Kleingartenanlage an der Parsevalstraße

 

Flächengröße circa 2,6 ha.

Ziele der Landschaftsentwicklung:

  • Erhaltung der derzeitigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung der Bauleitplanung

Es handelt sich um eine ackerbaulich genutzte landwirtschaftliche Fläche nördlich der Dauerkleingartenanlage.

Raumfunktionen/Leistungen des Naturhaushaltes:

  • Flächennutzungsplan: Grünfläche - Dauerkleingärten

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

Kontakt


Stand: 18.05.2015

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