Landschaftsplan - Abschnitt C 2.4.2 - Besondere Festsetzungen für geschützte Landschaftsbestandteile

Landschaftsplan - Abschnitt C 2.4.2 - Besondere Festsetzungen für geschützte Landschaftsbestandteile

Die Geschützten Landschaftsbestandteile werden gemäß § 23 Landschaftsgesetz (LG) unter folgenden Ziffern im nachfolgenden Text und in ihren Grenzen in der Festsetzungskarte im Maßstab 1:10.000 festgesetzt.

 

2.4.2.1

Gehölzbestand südlich Hansbergstraße

2.4.2.2

Oberlauf des Buschbaches

2.4.2.3

Buchenwald an der Artur-Brocke-Allee

2.4.2.4

Speldorfer Bach

2.4.2.5

Scheuerbachtal

2.4.2.6

Hangquellen des Bummelbaches

2.4.2.7

Bewaldeter Ruhrsteilhang Kahlenberg

2.4.2.8

Bachtal am Schultenberg

2.4.2.9

Hohlweg Bergerstraße

2.4.2.10

Obstwiese an der Brunshofstraße

2.4.2.11

Obstwiese östlich der Mendener Straße

2.4.2.12

Quellbereich Wöllenbeck

2.4.2.13

Steinbruch Grawenhoff

2.4.2.14

Oberlauf des Mühlenbaches

2.4.2.15

Feuchtwiesenbrache westlich Voßbeckstraße

2.4.2.16

Obstwiese westlich Voßbeckstraße

2.4.2.17

Wambachtal im Bereich Faulenkamp

2.4.2.18

Kolk nördlich Haus Kron

2.4.2.19

entfällt

2.4.2.20

entfällt

2.4.2.21

Obstwiese am Eschenbruch

2.4.2.22

Altarm Staader Loch

2.4.2.23

Bachtal und Hangterrassen am Schnellenkampshof

2.4.2.24

entfällt

2.4.2.25

Haubach westlich des Golfplatzes

2.4.2.26

Haubach östlich der Kläranlage

2.4.2.27

Haubachzuläufe am Brucher Hof

2.4.2.28

Oberlauf des Wirtzbaches

2.4.2.29

Feuchtwiese am Breitscheider Bach

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

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Stand: 19.05.2015

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