Landschaftsplan - Abschnitt C 2.4 - Geschützte Landschaftsbestandteile

Landschaftsplan - Abschnitt C 2.4 - Geschützte Landschaftsbestandteile

Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) sollen als Objektgruppe deutlich sichtbar und unschwer im Landschaftsraum abgrenzbar sein. Sie haben meist ein einheitliches Erscheinungsbild.

Häufig werden kleinere Täler, Teiche, Bergflanken oder Obstwiesen als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen.

Obstwiese in Menden
LB "Obstwiese östlich der Mendener Straße"

Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 23 LG

Flächengröße insgesamt ca. 111,1 ha. 

Hinweis:
Die Geschützten Landschaftsbestandteile sind mit ihren Grenzen in der Festsetzungskarte im Maßstab 1: 10.000 dargestellt.
Die textlichen Festsetzungen und Erläuterungen gliedern sich in die Allgemeinen Festsetzungen, die für alle Geschützten Landschaftsbestandteile gültig sind, und die Besonderen Festsetzungen für die einzelnen Geschützten Landschaftsbestandteile. 

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

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Stand: 01.12.2005

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