Landschaftsplan - Abschnitt C 5.1.1 - Naturnaher Ausbau von Bachläufen / Flussufern

Landschaftsplan - Abschnitt C 5.1.1 - Naturnaher Ausbau von Bachläufen / Flussufern

Der naturnahe Ausbau von Gewässern soll diese wertvollen Lebensräume für Tiere und Pflanzen erhalten und Schäden oder Störungen beseitigen. Die Fähigkeit zur Selbstreinigung und die Durchgängigkeit der Gewässer soll gefördert werden.

Häufig wird die Beseitigung von Verrohrungen, Aufstauungen oder Uferverbauungen festgesetzt.

Altarm der Ruhr
Altarm der Ruhr mit natürlichem, flachem Ufer



Textliche Festsetzungen

Zweck der Festsetzungen:

  • Wiederherstellung von Fließgewässern als wertvolle naturnahe Lebensräume für zahlreiche, z. T. seltene und gefährdete, auf diesen Lebensraum spezialisierte Tier- und Pflanzenarten.
  • Wiederherstellung wichtiger, biotopverbindender Achsen im Vernetzungssystem.
  • Wiederherstellung eines durchgehenden Gewässerkontinuums.
  • Erhöhung der Selbstreinigungskraft des Gewässers.
  • Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes durch Wiederherstellung landschaftlicher Leitstrukturen und somit Erhöhung des Erlebniswertes der Landschaft.

Für die Planung und Durchführung der Maßnahmen sind detaillierte Bestandsaufnahmen zu erstellen. Genaue Angaben zur Durchführung der Maßnahme sind in Übereinstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde in einem Gestaltungsplan festzulegen.

Die Richtlinie für naturnahen Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern des Landesamtes für Wasser und Abfall NW ist zu beachten.

Erläuterungen

Die Festsetzungen erfolgen gem. § 26 (1) Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Der naturnahe Ausbau von Bachläufen wird festgesetzt, wenn Wasserläufe in Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz oder die Erholung naturfern ausgebaut, begradigt oder zum Teil verrohrt wurden.

Für den naturnahen Ausbau von Fließgewässern sind Verfahren nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz durchzuführen.



5.1.1.1
Länge: ca. 50 m

Uferabschnitte der Ruhr im nördlichen Styrumer Ruhrbogen.

Rückbau der Uferbefestigungen an fünf Abschnitten auf einer Länge von jeweils 10 m, Entfernen des zur Befestigung verwendeten Schlackematerials aus dem Gebiet.



Die Uferabschnitte liegen im NSG Nr. 3 "Styrumer Ruhraue".

Die Festsetzung dient insbesondere der Förderung einer naturnahen Uferentwicklung.



5.1.1.2
Länge: ca. 230 m

Hexbachtal südlich Beckerhof bis Quellbereich.

Entfernen der Uferbefestigung, naturnahe Gestaltung des Fließgewässers.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 1 "Hexbachtal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik.



5.1.1.3
Länge: ca. 650 m

Schönebecker Bach im mittleren Abschnitt ab Klaus-Groth-Straße in östlicher Richtung.

Naturnahe Gestaltung des Fließgewässers.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 2 "Winkhauser Bachtal".Das Gebot dient der Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik.



5.1.1.4
Länge: ca. 170 m

Scheuerbachtal zwischen Wallfriedsweg und Nachtigallental.

Die Verrohrung des Scheuerbaches ist aufzuheben. Zur Umsetzung ist ein Detailplan zu erstellen.



Der Gewässerabschnitt liegt im LB Nr. 5
"Scheuerbachtal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums und der Beseitigung von Beeinträchtigungen.



5.1.1.5
Länge: ca. 4 m

Wegübergang im Scheuerbachtal südlich Wallfriedsweg.

Die Verrohrung des Scheuerbaches ist aufzuheben und durch eine offene Wegquerung zu ersetzen.



Der Gewässerabschnitt liegt im LB Nr. 5
"Scheuerbachtal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums.



5.1.1.6
Länge: ca. 370 m

Oberlauf des Mühlenbaches entlang Aubergweg.

Naturnahe Gestaltung des Fließgewässers.



Der Gewässerabschnitt liegt im LB Nr. 14 "Oberlauf des Mühlenbaches".

Das Gebot dient der Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik.



5.1.1.7
Länge: ca. 150 m, Größe: ca. 0,5 ha

Uferabschnitt der Ruhr im südlichen Bereich des Kellermanns Loch, angrenzender Auenbereich.

Rückbau der Uferbefestigung, Beseitigung von Steinschüttungen, Abflachen d. Ufers auf einen Böschungswinkel >1:10, Abtragen des angrenzenden Auenlehms bis auf den anstehenden, holozänen Flussschotter.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 4 "Saarn-Mendener Ruhraue".

Die Festsetzung dient insbesondere der Förderung einer naturnahen Uferentwicklung (s. a. Pflege- und Entwicklungsplan).



5.1.1.8
Länge: ca. 270 m

Unterlauf der Wöllenbeck zwischen Mendener Straße und bestehendem NSG "Kocks Loch".

Naturnahe Gestaltung des Fließgewässers.



Der Gewässerabschnitt liegt im LSG Nr. 20 "Ruhraue zwischen Menden und Mintard".

Das Gebot dient der Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik.



5.1.1.9
Länge: ca. 320 m

Rumbach ab östlich der Einmündung des Gothenbaches in den Rumbach.

Entfernen der Uferbefestigung, naturnahe Gestaltung des Fließgewässers.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 6
"Rumbachtal, Gothenbach, Schlippenbach"
.

Das Gebot dient der Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik.



5.1.1.10
Länge: ca. 225 m

Forstbachtal oberhalb der Einmündung Steinknappen.

Das südliche Ufer des Forstbaches ist zu entfesseln und der natürlichen Entwicklung zu überlassen.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 7
"Forstbachtal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik.



5.1.1.11
Länge: ca. 30 m

Die Verrohrungen und der Sohlabsturz der Forstbaches im Bereich ehem. Fischbecken sind zurück zu bauen.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 7
"Forstbachtal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums.



5.1.1.12
Länge: ca. 40 m

Der Teich im zentralen Forstbachtal ist vom Bach abzukoppeln und im Nebenschluss zu bespannen. Zur Durchführung ist ein Detailplan zu erstellen.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 7
"Forstbachtal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums.



5.1.1.13
Länge: ca. 360 m

Schengerholzbachtal im Bereich des Fußweges Hammerstein - Großenbaumer Straße.

Noch vorhandene Uferbefestigungen sind zu entnehmen. Nach Schaffung geeigneter Wuchsbedingungen durch Auflichtung des Fichtenforstes ist die natürliche Entwicklung eines Ufergehölzes zuzulassen.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 8 "Schengerholzbachtal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik und der Verbesserung des Biotopverbundes sowie der Beseitigung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.



5.1.1.14
Länge: ca. 20 m

Seitenbach des Wambachs am Faulenkamp.

Die Verrohrung des Baches im Bereich des Erlengehölzes ist aufzuheben.



Der Gewässerabschnitt liegt im LB Nr. 17 "Wambachtal im Bereich Faulenkamp".

Das Gebot dient der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums.



5.1.1.15
Länge: ca. 2 m

Verrohrung im Wambachtal westlich Orchideenwiese.

Die Verrohrung ist aufzuheben.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 12 "Oberläufe des Wambaches".

Das Gebot dient der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums.



5.1.1.16
Länge: ca. 160 m

Oberlauf des Wambachs auf dem Standortübungsplatz Auberg.

Die Unterhaltung des begradigten Bachabschnittes ist aufzugeben. Ein Ufergehölz aus Schwarz-Erlen, Baumweiden und Eschen ist durch Initialpflanzung im Bereich der Mittelwasserlinie zu entwickeln. Die bestehende Pappelreihe ist dabei als Überhälter zu erhalten und spätestens bei Hiebreife zu entnehmen.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 12 "Oberläufe des Wambaches".

Das Gebot dient der Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik und der Beseitigung von Beeinträchtigungen.



5.1.1.17
Länge: ca. 30 m

Wambach oberhalb der Mündung in den Entenfang.

Das Absturzbauwerk ist zurück zu bauen. Naturnahe Fließverhältnisse ohne große Höhenversprünge sind zu schaffen.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 10 "Wambachtal und Oembergmoor".

Das Gebot dient der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums und der Beseitigung von Beeinträchtigungen.



5.1.1.18
Länge: ca. 40 m

Rottbach oberhalb der Mündung in den Entenfang.

Das Absturzbauwerk an der Wegquerung ist zurück zu bauen. Naturnahe Fließverhältnisse ohne große Höhenversprünge sind zu schaffen.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 11 "Rottbachtal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums und der Beseitigung von Beeinträchtigungen.



5.1.1.19
Länge: ca. 90 m

Rottbach im Bereich des Hauses Nachbarsweg 341.

Das Ufer des Rottbaches ist zu entfesseln und der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Ein mindestens 5 m breiter Uferschutzstreifen längs des Rottbaches ist von jeglicher Nutzung frei zu halten.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 11 "Rottbachtal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik und der Beseitigung von Beeinträchtigungen.



5.1.1.20
Länge: ca. 90 m

Rottbach oberhalb der Straße Waidmannsheil.

Das Ufer des Rottbaches ist zu entfesseln und der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Das Stillgewässer ist vom Rottbach abzukoppeln und im Nebenschluss zu bespannen. Ein mindestens 5 m breiter Uferschutzstreifen längs des Rottbaches ist von jeglicher Nutzung frei zu halten.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 11 "Rottbachtal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik und der Beseitigung von Beeinträchtigungen.



.1.1.21
Länge: ca. 50 m

Unterlauf der Rossenbeck östlich Hof Stinshoff.

Entfernen der Uferbefestigung, Aufheben der Bachstauung.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 14 "Rohmbachtal und Rossenbecktal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums.



5.1.1.22
Länge: ca. 20 m

Unterlauf des Rohmbaches.

Beseitigen der Bachstauung.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 14 "Rohmbachtal und Rossenbecktal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums.



5.1.1.23
Länge: ca. 40 m

Mittellauf der Rossenbeck zwischen Rossenbeck und Klingenburgstraße.

Naturnahe Gestaltung des Regenwasser-Ablaufgrabens.



Der Gewässerabschnitt liegt im NSG Nr. 14 "Rohmbachtal und Rossenbecktal".

Das Gebot dient der Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik.



5.1.1.24
Länge: ca. 10 m

Aufstau des Baches im Bereich Gruwenhof / Kölner Straße.

Der Aufstau ist aufzuheben und das Absturzbauwerk zu entfernen. Zur Umsetzung ist ein Detailplan zu erstellen.



Der Gewässerabschnitt liegt im LB Nr. 27
"Haubachzuläufe am Brucher Hof
".

Das Gebot dient der Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums.



5.1.1.25
Länge: ca. 350 m

Mittel- und Unterlauf des Alpenbaches zwischen dem Weg "Durch die Aue" und Mündung in die Ruhr.

Entfernung der Uferbefestigung, naturnahe Gestaltung des Fließgewässers.



Der Gewässerabschnitt liegt im LSG Nr. 20 "Ruhraue zwischen Menden und Mintard".

Das Gebot dient der Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik.


Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

Kontakt


Stand: 29.11.2005

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